Kampf gegen Wasser

BERNKASTEL-KUES. (red/cb) Die Feuerwehr darf bei Unwettern Regenwasser über Privatgrundstücke ableiten, wenn dies erforderlich ist, um eine Überschwemmung zu verhindern. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt.

Der Hintergrund des Verfahrens: Anfang 2003 waren im Raum Bernkastel-Kues Niederschläge niedergegangen, die zu Überflutungen und Erdrutschen führten. Von dem hinter dem bebauten Grundstück der Klägerin ansteigenden Gelände floss Regenwasser unkontrolliert ab. Die von einer Nachbarin alarmierte Feuerwehr leitete das Wasser gezielt über das Grundstück der Klägerin zur Mosel. Mit der Klage gegen die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues wollte die Frau verhindern, dass in Zukunft Regenwasser wieder über ihr Grundstück abgeleitet wird. Die gezielte Ableitung über das Grundstück der Klägerin sei aus der Sicht der Feuerwehreinsatzleitung erforderlich gewesen, um größere Schäden im Gelände und eine Gefährdung von Wohnhäusern abzuwenden, urteilte hingegen das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Das Wasser über andere Grundstücke zu leiten, wäre mit erhöhten Sicherungsmaßnahmen an Wohngebäuden verbunden gewesen, so das Gericht weiter.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort