Kaum Verdruss im Bus

Die Kreisverwaltung hat Teilergebnisse der SchwachstellenAnalyse 08 für die Schülerbeförderung vorgelegt. Demnach werden die zulässigen Fahr- und Wartezeiten bis auf wenige Ausnahmen eingehalten. Auch die Zahl der Stehplätze und die Dauer ihrer Inanspruchnahme bewegt sich im rechtlichen Rahmen.

 Schülerbeförderung auf dem Prüfstand: Die Vorgaben werden laut Analyse eingehalten. TV-Foto: Archiv/Constanze Junk

Schülerbeförderung auf dem Prüfstand: Die Vorgaben werden laut Analyse eingehalten. TV-Foto: Archiv/Constanze Junk

Wittlich. Das Thema Schülerbeförderung sorgt immer wieder für Diskussionen. Überfüllte Busse, Gedränge und Geschubse oder zu wenig Sitzplätze werden dann kritisiert.

2007 hat der Kreisausschuss die Kreisverwaltung deshalb beauftragt, jeweils nach Schuljahresbeginn zusammen mit den Verkehrsunternehmen eine Schwachstellen-Analyse vorzunehmen. Für die Analyse hatten die Verkehrsunternehmen eine Woche lang den Schülerverkehr im gesamten Kreis unter die Lupe genommen.

Überprüft wurden Fahr- und Wartezeiten sowie die Inanspruchnahme von Stehplätzen.

Fazit: Die Schülerbeförderung im Kreis entspricht bis auf wenige Ausnahmen den Vorgaben. Die meisten Abweichungen sind nicht erheblich.

Da die Beurteilungskriterien je nach Schultyp unterschiedlich sind, wurden die Ergebnisse nach Schularten sortiert.

Zunächst die Grundschulen. Die Fahrzeiten zu den zuständigen Grundschulen dürfen laut Richtlinien des Kreises maximal 30 Minuten betragen. Nach dem Ergebnis der Untersuchung wird diese Vorgabe eingehalten — bis auf eine Ausnahme. Dies ist die Grundschule Thalfang, zu der fünf Schüler acht beziehungsweise fünf Minuten länger als vorgegeben unterwegs sind. Abhilfe wäre durch den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeugs für die betroffenen Kinder möglich. Dieser Einsatz ist laut Verwaltung für das Verkehrsunternehmen unwirtschaftlich und laut einer Gerichtsentscheidung für die Kreisverwaltung deshalb nicht verpflichtend.

Maximal 15 Minuten dürfen für Grundschüler die Wartezeiten zwischen Busbeförderung und Unterricht betragen. Laut Untersuchung werden diese Zeiten bis auf zwei Ausnahmen an allen Grundschul-Standorten eingehalten. Die Ausnahmen: Einige Kinder sind zur Grundschule Heidenburg fünf Minuten länger unterwegs als zulässig. 18 Kinder aus Burg kommen 32 Minuten vor Schulbeginn in Enkirch an, müssen dann aber noch einen rund 15-minütigen Fußweg zurücklegen. Eltern haben sich über die frühe Ankunft, den gefährlichen Fußweg und darüber, dass die Kinder im Bus zum Teil stehen müssen, bereits beschwert. Der Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeugs sei unwirtschaftlich, sagt die Verwaltung und ergänzt, dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen sei. Die Verlegung des Unterrichtsbeginns sei denkbar.

Was die Inanspruchnahme von Stehplätzen angeht, gelten im Kreis folgende Vorschriften: Stehen Kinder im Bus, darf die Höchstgeschwindigkeit nur 60 Stundenkilometer betragen. Laut Richtlinien des Kreises dürfen nur 70 Prozent der vorhandenen Stehplätze genutzt werden.

Grundschüler sollen maximal nur 15 Minuten lang während der Fahrt stehen. Diese Vorgaben würden an allen Grundschulstandorten eingehalten, heißt es in der Untersuchung. Bei den Fahrten zu den meisten Grundschulen hätten die Kinder einen Sitzplatz.

Nähere Infos zum Schülerverkehr der weiterführenden Schulen auf

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