Keine Angst vor Hornissen und Wespen

So mancher gerät in Panik, wenn er den gelb-schwarz gestreiften Vertretern dieser Insektengruppe begegnet oder gar an seinem Haus oder in seinem Garten eines ihrer kunstvoll gefertigten Nester entdeckt. Doch Angst und Panik sind bei vernünftigem Umgang unbegründet.

Bernkastel-Wittlich. (red) Grundsätzlich gilt: Hornissen und Wespen bleiben friedlich, wenn sie in Ruhe gelassen werden. Besondere Vorsicht ist nur bei Wespengift-Allergie und sehr kleinen Kindern geboten.Die Nestgründung der hier heimischen, staatenbildenen Wespen, von denen die Hornisse die größte Art ist, erfolgt im Mai durch eine einzelne Königin. Allerdings werden die Nester oft erst im Hochsommer bemerkt, wenn der Wespen- oder Hornissenstaat seine größte Volksstärke erreicht hat und viele Tiere regelmäßig am Nest ein- und ausfliegen. Wenn man ein paar Vorsichtsmaßnahmen beachtet und etwas Rücksicht nimmt, ist ein friedliches Zusammenleben von Wespe und Mensch durchaus möglich:Keine Speisen ohne Abdeckung draußen stehen lassen, im Freien Getränkebecher immer abdecken und mit Strohhalm trinken, im Sommer nicht ohne Schuhe über Wiesen laufen, Wespen durch entfernte Nahrungsquelle von Terrasse ablenken. Verhaltensregeln in der Nähe eines Wespen- oder Hornissennestes (bis etwa vier Meter Umkreis): Heftige, ruckartige Bewegungen vermeiden, plötzliche stärkere Erschütterungen des Nistplatzes vermeiden, Motorgeräte, wie zum Beispiel Rasenmäher nicht direkt vor dem Nest betreiben, Hauptflugbahn nicht für längere Zeit verstellen, Anstochern der Niststätte vermeiden, Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten.Sollte die Beseitigung eines Nestes unumgänglich werden, so ist zu beachten, dass Hornissen in Deutschland selten geworden und in ihrem Bestand bedroht sind. Sie wurden daher unter besonderen Schutz gestellt. Es ist verboten, Hornissen nachzustellen, sie zu fangen, sie zu verletzen, zu töten oder ihre Nester der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beseitigung eines Hornissennestes zugelassen werden. Zuständige Behörde für die Zulassung einer solchen Ausnahme ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord). Ansprechpartner ist Michael Ehlting, Telefon 0261/120-2102. Sofern die SGD der Beseitigung zustimmt, sind die Tiere an einen geeigneten Ort umzusiedeln. Die Umsiedlung ist von geschulten Fachkräften durchzuführen. Wespen unterliegen im Gegensatz zu Hornissen nur den allgemeinen Schutzbestimmungen. Die Beseitigung eines Wespennestes ist ohne Genehmigung möglich.Weitere Informationen bei Christel Becker, Telefon 06571/14431, E-Mail: Christel.Becker@Bernkastel-Wittlich.de und Heike Ulrich, Telefon06571/14420, E-Mail: Heike.Ulrich@Bernkastel-Wittlich.de.

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