Keine Sonderregelung für die Fahrt zum G8-Gymnasium

Der Kreis unterstützt Fahrtkosten für Schulkinder nur für die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulform. Das hat der Kreisausschuss beschlossen.

Traben-Trarbach. (cst) Anlass für die Entscheidung des Kreisausschusses über die Fahrtkosten-Regelung ist die Einführung des Gymnasiums G8 in Traben-Trarbach. Nach Auskunft von Alfons Kuhnen, Pressesprecher der Kreisverwaltung, ist das Gymnasium G8 nach Auffassung der Landesregierung keine eigenständige Schulform.

Das bedeutet für die Fahrtkosten der Schüler, dass lediglich die Fahrt zum nächsten Gymnasium vom Kreis unterstützt wird. Entfernungskilometer, die darüber hinausgehen, müssen die Eltern selbst zahlen.

Alfons Kuhnen bezifferte die Kosten, die die Eltern für die Fahrt zur nächstgelegenen Schule zahlen müssen, mit 20 Euro im Monat. Fahrtkosten, die über diesen Betrag hinausgehen, übernimmt der Kreis.

Entscheidet sich ein Kind beispielsweise nicht für ein näher gelegenes Gymnasiums, sondern zum Besuch des weiter entfernten G8 in Traben-Trarbach, so müssen die Eltern die Fahrtkosten, die durch die weitere Entfernung zum G8 Gymnasium entstehen, selbst zahlen.

Das gleiche gilt für Schüler, die sich für ein anderes Gymnasium entscheiden, obwohl das Traben-Trarbacher G8 das nächstgelegene ist. Auch hier tragen die Eltern die Kosten für die Mehrkilometer selbst.

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