Kirche spart, Kreis zahlt

2004 hatte das Bistum beschlossen, bei den katholischen Kindergärten 22 Prozent an Kosten einzusparen. Dieses Ziel ist bislang nicht erreicht. Der Kreis wird daher künftig jährlich Ausgleichzahlungen an das Bistum leisten und auf eine Refinanzierung verzichten.

Wittlich. Ganz wohl war einigen Kreisausschuss-Mitgliedern nicht, als sie über die Vereinbarung mit dem Bistum zum Thema Kindertagesstätten entscheiden mussten. Dabei ging es nur um ein Detail der Finanzierung. Dass der Landkreis die Sparbeschlüsse des Bistums von 2004 zwar bedauert, aber nur akzeptieren kann, war bereits in den Gremien geklärt.

Das Bistum hatte 2004 beschlossen, wegen der rückläufigen Kirchensteuer-Einnahmen ab 2003 22 Prozent der Kosten für die katholischen Kindergärten einzusparen. Falls dieses Ziel nicht erreicht würde, ziehe die Kirche in Betracht, die Einrichtungen den Kommunen zu übergeben, hieß es.

Die Kirche erreichte das Sparziel von 2003 bis 2008 nur zur Hälfte. Kreisausschuss und Kreistag hatten sich daraufhin 2007 für eine Vereinbarung mit dem Bistum ausgesprochen, die besagt, dass der Kreis dem Bistum ab 2008 einen Ausgleich zahlt: jährlich 110 000 Euro. Um die Kirchen gleichzubehandeln, wurde eine entsprechende Entlastung der evangelischen Kindertagesstätten-Träger beschlossen. Offen blieb die Frage, ob der Kreis versuchen wird, sich diesen Betrag vor allem von den Gemeinden mit katholischem Kindergarten erstatten zu lassen. Diese Frage hatte nun der Kreisausschuss zu klären.

Für eine solche Refinanzierung sprach die Tatsache, dass die 27 Gemeinden mit katholischem Kindergarten finanziell im Vorteil sind. Denn sie müssen zwar genauso wie die Gemeinden mit kommunalem Kindergarten die Sachkosten und einen Teil der Personalkosten für die Kitas zahlen. Andererseits müssen sie nicht für den großen Posten der Gebäudeunterhaltung aufkommen. Soweit die finanzielle Seite.

Doch es gibt auch eine rechtliche: Demnach kann eine Vereinbarung zur Refinanzierung mit den Gemeinden lediglich auf freiwilliger Basis erfolgen.

Landrätin Beate Läsch-Weber plädierte daher dafür, an der Ausgleichs-Vereinbarung mit dem Bistum festzuhalten und auf die Refinanzierung zu verzichten. "Sonst kommen wir in der Weiterentwicklung der Kindergärten und der geforderten Plätze für Kinder unter drei Jahren nicht weiter", sagte sie im Hinblick auf die 950 000 Euro, die die Kirche derzeit für ihre Kindergärten noch zahlt.

In der Diskussion wurde die fehlende Gerechtigkeit dieser Regelung moniert und das Bistum auch für seinen Sparzwang kritisiert. Dennoch sprach sich der Ausschuss einstimmig bei drei Enthaltungen für diese Regelung aus.

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