Klare Antworten: Fehlanzeige

BERNKASTEL-WITTLICH. (mai) Der Präsident des Landesamtes für Umweltschutz war extra aus Mainz zur Kreistagssitzung gekommen, um Fragen zu den FFH-Gebieten zu beantworten. Vieles blieben jedoch offen.

Zunächst bekam der Präsident des Landesamtes für Umweltschutzes, Karl-Heinz Rother, in der Kreistagssitzung einiges an Kritik zu hören. Die Nachmeldung der nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützten Flächen im Frühjahr 2003 sei im Hauruck-Verfahren und ohne Information der Betroffenen erfolgt. Dirk Richter (FDP) sah gar das Eigentumsrecht in Frage gestellt. Rother erklärte, dass die EU-Richtlinie keine Beteiligung der Betroffenen vorsehe, hier werde nach rein fachlichen Kriterien geurteilt. Dennoch sei das Amt auf Wünsche eingegangen. Eile sei wegen der knappen Fristen der EU geboten gewesen. Aus der Unter-Schutz-Stellung würden sich keine konkreten Rechtsfolgen ergeben, von daher sei das Eigentumsrecht nicht verletzt. Bei "Natura 2000" gehe es um Naturschutz durch Nutzung, der "Käseglocken-Naturschutz" sei passé. In den Managementplänen, die für die Schutzgebiete erstellt werden, würden nur Maßnahmekategorien festgelegt, keine genaue Nutzung. "Und da wird es immer einen Ausgleich der Interessen mit den Betroffenen geben", erklärte Rother. Zum Thema Förderung für die Bewirtschafter der Schutzflächen sagte er: "Es besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, aber darauf zu spekulieren ist vermessen." Zu möglichen Konflikten von Baugebieten mit den Schutzgebieten hieß es, was rechtlich gesichert sei, könne gebaut werden. Bei rechtlich nicht gesicherten Projekten, müsse eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Für Günter Zelder (CDU), der betroffener Landwirt ist, waren all diese Antworten nicht befriedigend: "Ich gehe mit keinem guten Gefühl hier raus. Meine Flächen werden verplant und was den Ausgleich angeht, gab es auch keine klare Aussage. Das ist nicht in Ordnung."

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