Kreisel, Grüner Pfeil oder etwa einfädeln

WITTLICH. (red) Im April bekommen einige Änderungen im Verkehrsrecht Gültigkeit. Um diese, aber auch um längst geltende Regeln im Straßenverkehr, geht es am Informationsabend der Polizei heute um 19 Uhr im Haus der Jugend.

Fahrzeuge müssen alle zwei Jahre zum Tüv, um sich ihre Verkehrstauglichkeit amtlich bescheinigen zu lassen. Als haarsträubend erweisen sich dagegen häufig die Fähigkeiten - oder Unfähigkeiten - jener, die hinter dem Steuer sitzen. Wer vor Jahrzehnten seinen Führerschein gemacht hat, dem sind zahlreiche seit dieser Zeit in Kraft getretene Regeln unter Umständen niemals vorgestellt worden. Die Folgen sind gefährliches Fehlverhalten auf der Straße. Mit Informationsabenden versucht die Polizei Wittlich, diesem Unwissen entgegen zu treten. Jürgen Riemann und Manfred Raatz haben sich dafür das neue Haus der Jugend im früheren Straßenneubauamt ausgesucht. "Für die Besucher eine gute Gelegenheit, diesen Jugendtreffpunkt einmal kennen zu lernen", meint Raatz. Eingeladen sind sämtliche Altersstufen. Fotos aus Wittlich und Umgebung veranschaulichen den Besuchern, worum es in der Praxis geht. Ob am Kreisel, am Grünen Pfeil auf Ampelanlagen oder an der Engstelle vor Wengerohr, an der der Radweg die Bundesstraße kreuzt: Unsicherheiten und Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern beobachtet die Wittlicher Polizei täglich. "Aber auch über die Jahre hinweg zur Angewohnheit gewordene leichtfertige Fahrverhalten können überraschend zu brenzligen Situationen führen, weil sie im Unterbewusstsein überhaupt nicht mehr als solche eingestuft werden", erklärt Raatz. Als Beispiel nennt er das Schnippeln von Kurven, in denen mancher routinemäßig die linke Fahrspur benutzt. Klassisches Themen sind auch die vielfach gebotene Schrittgeschwindigkeit, die Regeln auf Parkplätzen sowie das korrekte Verhalten, wenn ein Bus mit Warnblinklicht anhält beziehungsweise wieder anfährt. Nur wenige Autofahrer kennen sich hier wirklich aus. Thematisiert werden ebenfalls Situationen auf der Autobahn, wo einspurige Verkehrsführung wegen einer Baustelle längst im Reißverschlussverfahren bewältigt werden soll.

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