"Landwirtschaft dient dem Naturschutz"

Der Bauern- und Winzerverband hat sich zur TV-Berichterstattung zum Streit über das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet bei Manderscheid zu Wort gemeldet. Der Vorsitzende des Kreisverbands, Manfred Zelder, und der Referent des Landesverbands, Herbert Netter, verteidigen die "gute fachliche Praxis" des Landwirts.

Manderscheid/Wittlich/Koblenz. (mai) Manfred Zelder, Vorsitzender des Bauern- und Winzerverbands im Kreis Bernkastel-Wittlich, weist jeden Vorwurf gegen den Manderscheider Landwirt, der seine Flächen mit Unkrautbekämpfungsmittel abgespritzt und neu eingesät hat, zurück.

Die Flächen des Landwirts liegen im nach europäischer Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie geschützten Gebiet Liesertal zwischen Manderscheid und Wittlich. Zu seinem Vorgehen hatten sich Naturschützer und Behörden kritisch geäußert.

Zelder: "Der Landwirt hat nicht gegen Verordnungen verstoßen. Er hat seine Flächen grunderneuert. Das gehört zur guten fachlichen Praxis, und die ist in Absprache mit dem Ministerium auch für FFH-Gebiete zulässig."

Ein Vertreter des Bundesamts für Naturschutz hatte nach einer Schilderung des Manderscheider Falls hingegen auf das Verschlechterungsverbot für FFH-Lebensraumtypen hingewiesen, das seiner Meinung nach dort verletzt worden sein könnte.

Für Manfred Zelder wird durch diese Äußerung das Vertrauen in die Behörden in Frage gestellt. "Können wir uns auf die Aussagen der Behörden noch verlassen?", fragt er. Bei der Festlegung der FFH-Gebiete sei den Landwirten zugesagt worden, dass sie nicht mit Bewirtschaftungsauflagen zu rechnen hätten, weil das zu schützende Habitat durch die Bewirtschaftung vieler Bauern-Generationen überhaupt erst entstanden sei.

Zelder kündigte an, sich gegen Bewirtschaftungspläne, die die Landwirte bei ihrer sinnvollen Arbeit einschränken würden, zu wehren. Die Bewirtschaftungspläne für die FFH-Gebiete sollen in den kommenden Jahren erstellt werden. Grundsätzlich stellt Zelder fest: "Die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen dient dem Naturschutz." Das Umbrechen und die Neuansaat von Grünland sei sinnvoll, um die Wirtschaftlichkeit der Fläche aufrecht zu erhalten. Nur wirtschaftlich arbeitende Betriebe könnten die landwirtschaftlichen Flächen dauerhaft vor einer Verbuschung und Bewaldung schützen und somit die höhere Artenvielfalt erhalten.

Auch Herbert Netter vom Landesverband des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Nassau. betont, dass dort, wo landwirtschaftliche Flächen nicht gepflegt würden, nach wenigen Generationen Wald entstünde, der über eine geringere Artenvielfalt verfüge als Freiflächen.

Zur Neuansaat des Grünlandes im Manderscheider FFH-Gebiet sagt er: "Die Betriebe sind selbstverständlich darauf bedacht, die Futtergrundlage für ihre Tiere auf einem Niveau zu halten, das eine wirtschaftliche Nutzung gewährleistet. Die Landwirte dürfen nicht so weit eingeschränkt werden, dass eine wirtschaftliche Nutzung der Flächen nicht mehr möglich oder eingeschränkt ist."

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