Lastern soll es an den Kragen gehen

HETZERATH. (mai) Kommen so viele Bürger wie angekündigt, könnte es voll werden bei der Ratssitzung am heutigen Donnerstag in Hetzerath: Es geht um die Sperrung der Ortsdurchfahrt für den Schwerlastverkehr und den Ausbau dieser Straße.

Ein Bürger hatte die etwa 90 Teilnehmer der Einwohnerversammlung zur Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt vergangenen Donnerstag dazu aufgerufen, zahlreich zur Ratssitzung zu erscheinen. Der Aufruf wurde mit viel Applaus bedacht. Insofern könnte es heute wieder eng werden bei der Sitzung des Gemeinderats. Laut Bürgermeister Otmar Mischo soll in der Ratssitzung über einen Antrag abgestimmt werden, in dem es um ein Durchfahrtsverbot für Laster mit mehr als 7,5 Tonnen gehen soll - Lieferverkehr ausgenommen. Nachts sollen sogar LKW ab 3,5 Tonnen ausgeschlossen werden. Genau diese Forderungen hatten die Anwohner in der Versammlung vergangene Woche gestellt. Sie hatten über Schlafprobleme aufgrund des großen Lärms geklagt und darauf hingewiesen, dass die Landesstraße 141 ein großes Risiko besonders für Kinder darstelle. Zudem würden die Häuser stark unter Erschütterungen und Abgasen leiden. Einige Leute sagten, sie würden sich überlegen, wegen des Verkehrs umzuziehen. Die Hürden, die ein Antrag zur Sperrung für den LKW-Verkehr nehmen muss, sind nicht ohne. Alfons Kuhnen, Sprecher der Kreisverwaltung, erklärte auf TV-Anfrage das Prozedere. Bei Sperrungen mit Kreisgrenzen überschreitenden Auswirkungen - wie in diesem Fall - sei laut neueren Bestimmungen der Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz in Koblenz zuständig, sagte Kuhnen.Gemeinde muss Verkehr untersuchen lassen

Voraussetzung für die Anordnung eines Fahrverbots für Schwerlastverkehr ist laut Kuhnen eine umfassende Analyse des Verkehrsgeschehens. Dazu gehört die Bewertung des LKW-Verkehrs nach Ziel-, Quell- und Durchgangsverkehr sowie deren zeitlicher Verteilung. Weiterhin ist zu prüfen, ob bei einem Fahrverbot Umleitungsstrecken zur Verfügung stehen und ob die Interessen der an der Strecke liegenden Wirtschaftsbetriebe ausreichend berücksichtigt werden können. Um den Durchgangsverkehr zu überprüfen, sei eine Verkehrsuntersuchung nötig, die ein Ingenieurbüro oder der Landesbetrieb Straßen und Verkehr erstellen könne. Die Kosten für die Untersuchung müsse die Antrag stellende Gemeinde zahlen. Ein Punkt, der in der Einwohnerversammlung für Unklarheit gesorgt hatte, war die Frage: Was genau ist Anliegerverkehr? Kuhnen: "Anlieger ist jeder, der ein Anliegen hat, zum Beispiel etwas einkaufen oder Zigaretten ziehen möchte. Es ist praktisch nicht möglich, einen Anlieger von einem Nichtanlieger zu unterscheiden. Daher wird immer mehr der Begriff Lieferverkehr verwendet." Lieferverkehr sei auf Grund von Lieferzetteln nachprüfbar. Unabhängig von einer Sperrung für den Schwerlastverkehr soll die Ortsdurchfahrt im Rahmen der Städtebauförderung im nächsten Jahr ausgebaut werden. Die Pläne dafür werden in der heutigen Sitzung vorgestellt. Es ist eine generelle Verengung auf sechs Meter vorgesehen. Weitere Themen der Ratssitzung sind die Erschließung des Neubaugebiets Mühlenborn, die Neugestaltung des Friedhofs und die Instandsetzung des Verbindungswegs Kirchgässchen/Kirchstraße. Die Sitzung des Gemeinderats in Hetzerath, Mehrzweckbereich der Schule, beginnt heute um 18 Uhr.

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