Letzte Ruhe für Muslime in Neuerburg

WITTLICH-NEUERBURG. (sos) Verstorbene Angehörige des muslimischen Glaubens können und sollen jetzt auf dem neuen islamischen Grabfeld in Wittlich-Neuerburg bestattet werden. Dazu wurde jetzt vom Stadtrat die Friedhofssatzung der Stadt Wittlich geändert.

"Beisetzungen von Verstorbenen mit muslimischen Glauben, die zuletzt ihren Hauptwohnsitz in Wittlich hatten, finden ausschließlich auf dem islamischen Gräberfeld in Neuerburg statt." So lautet ein Teil der jetzt beschlossenen Änderung der Friedhofsatzung der Stadt Wittlich. Sie war nötig geworden, da mittlerweile die Anlage eines muslimischen Grabfeldes einschließlich Einzäunung und Wegebau in Wittlich-Neuerburg erfolgt ist. Zuvor war die Stadtverwaltung mehrfach vom Ausländerbeirat und den islamischen Religionsgemeinschaften gebeten worden, einen solchen Friedhof einzurichten. Die Grundsätze des Islam fordern eine Erdbestattung mit eindeutiger Trennung christlicher und islamischer Gräber. Außerdem schließen sie eine Neubelegung ehemals christlich genutzter Grabfelder aus. Bislang mussten daher die Verstorbenen entweder in ihre jeweiligen Heimatländer überführt oder auf dem islamischen Friedhof in Trier beerdigt werden. Bislang seien aber auch zwei Beisetzungen von Kindern auf dem Friedhof Trierer Landstraße erfolgt. Laut Stadtverwaltung leben derzeit rund 700 Personen islamischen Glaubens in der Stadt, und man gehe nach derzeitigem Stand von jährlich sieben Bestattungen aus. Hinsichtlich der Gestaltung und Pflege der geosteten Grabstätten sowie der Ruhezeiten gebe es keine wesentlichen Unterschiede. Auch eine Sargbestattung, wie sie in Rheinland-Pfalz vorgeschrieben ist, sei mittlerweile durch eine Fetwa (religiöses Dekret) möglich. Dass in Neuerburg ein Raum für die rituell für eine Bestattung vorgeschriebene Waschung fehle, falle nicht ins Gewicht, da sie gegenwärtig bereits im Krankenhaus oder in den Moscheeräumen durchgeführt werde. Die Verwaltung betonte in ihrer Begründung zur Beschlussvorlage, dass alle Fragen in diesem Zusammenhang in ständiger Abstimmung mit dem Ausländerbeirat, den Vertretern der drei islamischen Gemeinden und dem Ortsbeirat Neuerburg geklärt wurden. Die Bereitstellung eines islamischen Grabfeldes entspreche auch dem Grundsatz des Rechts der freien Religionsausübung. Auf dem Friedhof in Neuerburg ist ein Grabfeld für Muslime mit Einzelreihengrabstätten und Einzelwahlgrabstätten eingerichtet.

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