Das Fünf-Sterne-Ayurveda-Hotel Parkschlösschen in Traben-Trarbach steckt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ende des vergangenen Jahres gab es eine Kündigungswelle. Von den ehemals 87 Beschäftigten arbeiten dort zurzeit nur noch 70 - allerdings zu deutlich schlechteren Konditionen. Eine Reihe von Angestellten klagt vor dem Arbeitsgericht.
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Hat wirtschaftliche Probleme: Das Fünf-Sterne-Ayurveda-Hotel Parkschlösschen in Traben-Trarbach. TV-Foto: Klaus Kimmling
87 Mitarbeiter waren bis Ende 2009 in dem Luxus-Jugendstil-Hotel "Parkschlösschen" an der Trarbacher Wildbadstraße beschäftigt. Jetzt sind es noch rund 70. Diese haben neue Arbeitsverträge unterschrieben, die unter anderem fünf Tage weniger Urlaub und Lohnkürzungen beinhalten. 15 Leuten wurde gekündigt. Diese klagen jetzt gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber.
Neue Verträge mit schlechteren Konditionen
Dass das Hotel in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, bekamen die Mitarbeiter im November vergangenen Jahres direkt zu spüren. Ihnen wurde das vertraglich zugesicherte 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) gestrichen. Kurz vor Weihnachten dann der Schock: In einer Betriebsversammlung erklärte ein eigens engagierter Frankfurter Rechtsanwalt den Mitarbeitern, dass sie alle zum 31. Dezember 2009 gekündigt seien. Sie könnten aber in dem Hotel weiterarbeiten, wenn sie innerhalb weniger Tage neue Arbeitsverträge mit einem neuen Arbeitgeber unterschrieben. Bisheriger Arbeitgeber war die Firma Kurhotel Parkschlösschen Bad Wildstein GmbH (Geschäftsführer: Kay-Uwe Brehm), als neue Arbeitgeber fungieren jetzt das "Institut für Diagnostik, Prävention- und Sportmedizin Bad Wildstein GmbH" (Geschäftsführerin: Brigitte Preuß) und Ayurveda Parkschlösschen Bad Wildstein GmbH (Geschäftsführer: Wolfgang Preuß).
70 Leute unterschrieben die neuen Verträge - wohl auch deshalb, weil die Drohung im Raum stand, das Hotel werde schließen, falls die Bedingungen nicht akzeptiert werden.
15 Mitarbeiter haben nicht unterschrieben. Sie klagen, vertreten von der Wittlicher Fachanwältin für Arbeitsrecht, Margit Bastgen, vor dem Arbeitsgericht gegen die alte sowie die zwei neuen Gesellschaften. Grund der Klage: Die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen, die je nach Dauer der Beschäftigung zwischen einem und sieben Monaten betragen, seien nicht eingehalten worden. Die Kündigungen seien auch unwirksam, weil das Unternehmen über zwei andere Gesellschaften weiterbetrieben werde. Eine Güteverhandlung Ende Januar vor dem Arbeitsgericht scheiterte. Laut Anwältin Bastgen habe der Anwalt der Gegenseite angeboten, die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten. Wer früher gehe, erhalte 75 Prozent seines Bruttolohns als Abfindung. Bei dem Termin sei erneut mit der Insolvenz gedroht worden, falls die Arbeitnehmer auf die Angebote nicht eingingen. Bastgen: "Man will sich wohl mit der Brechstange von den Leuten trennen." Sie geht davon aus, dass die Kündigungen unwirksam sind, da es sich um einen Betriebsübergang nach Paragraf 613a BGB handele (siehe Extra I). Der nächste Termin vor dem Arbeitsgericht findet nun im Juli statt.
Gericht soll nun entscheiden
Geschäftsführer Brehm begründet die Kündigungen mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. In den Jahren 2008 und 2009 sei der Umsatz jeweils um 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Man habe allen Mitarbeitern gekündigt und ihnen neue Verträge angeboten. Zehn der 87 Beschäftigten hätten dies nicht akzeptiert, fünf wolle man auf keinen Fall mehr weiterbeschäftigen, "weil sie ständig krank seien" und zwei wollten sowieso das Parkschlösschen verlassen.
Brehm: "Man muss auch das Positive sehen, denn wir haben 70 Arbeitsplätze erhalten." Der Eigentümer des Hotels Parkschlösschen, der Traben-Trarbacher Geschäftsmann Wolfgang Preuß, der im vergangenen Jahr viele Millionen Euro in den Bau des "Buddha-Hauses" investiert hat (der TV berichtete), erklärte gegenüber unserer Zeitung: "Ich habe für das Parkschlösschen lange die Bank gespielt und immer wieder privates Geld reingesteckt. Jetzt musste ich die Reißleine ziehen. Wir können aber immerhin 70 Arbeitsplätze erhalten." Zu dem Rechtsstreit sagt Preuß: "Aus meiner Sicht ist alles korrekt gelaufen. Lassen wir das Gericht entscheiden."
Extra:
Betriebsübergang nach Paragraf 613a BGB: Der Paragraf 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang. Liegen die Voraussetzungen des Betriebsübergangs vor, so gehen automatisch die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Betriebsinhaber über. Die bisher geltenden arbeitsvertraglichen Regelungen werden ohne jegliche Änderung fortgeführt. Betriebszugehörigkeit, Kündigungsschutz, betriebliche Altersversorgung usw. bleiben erhalten. Bei der Frage, ob ein Betriebsübergang vorliegt, kommt es entscheidend darauf an, ob eine wirtschaftliche Einheit vorhanden ist, die trotz ihres Inhaberwechsels ihre wirtschaftliche Identität bewahrt hat. (sim) Parkschlösschen: Anfang der 1990er Jahre hat der Traben-Trarbacher Geschäftsmann Wolfgang Preuß das ehemalige und marode Mannesmann-Erholungsheim in der Trarbacher Wildbadstraße zu einem Fünf-Sterne-Ayurveda-Hotel (60 Zimmer) umgebaut. Vor zwei Jahren wurde es für rund 1,5 Millionen Euro aufwendig renoviert. Das Fünf-Sterne-Haus gilt in Europa als Top-Adresse in Sachen "Wellness" und "Medical-Spa". Von Beginn an - das Parkschlösschen wurde im Februar 1993 eröffnet - stand die ayurvedische Therapie im Mittelpunkt. Dazu gehören die Pulsdiagnose, vegetarische Gourmet-Menüs im Restaurant, Öl-Massagen, ein Rahmenprogramm mit Yoga- und Atemübungen, Vorträge und Sport. Das Haus bietet mehrtägige Pauschalprogramme an, wie zum Beispiel "Manager-Programm", "Ayurveda-Beauty-Woche für die Frau", oder "Ayurvedisches Vital-Aging-Programm". (sim)
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