Mehr Kompetenz für Polizei

BERNKASTEL-KUES. Auf Wunsch des Stadtrats sollen Polizei und Ordnungsamt künftig mit Bußgeldern gegen Pöbeleien vorgehen können. Auch mit dem Bebauungsplan "Altstadt Bernkastel" kamen die Räte weiter.

Wenn es nach dem Wunsch des Stadtrats geht, könnte vielleicht schon bald Schluss sein mit den dauernden Klagen über Pöbeleien und Alkoholmissbrauch. Diese hatten vor allem am Forumsplatz immer wieder für Ärger gesorgt und sogar dazu geführt, das ältere Menschen das Einkaufen dort scheuten und das Personal sich ängstigte.Nach Gesprächen mit der Polizeiinspektion Bernkastel kam die Verwaltung zu dem Schluss, bei der Verbandsgemeinde eine Änderung der Gefahrenabwehrverordnung nach dem Vorbild der Stadt Trier zu beantragen.Bis zu 5000 Euro bei Ordnungswidrigkeit

Diese sieht bei Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit das Verhängen von Bußgeldern bis zu 5000 Euro vor. Gemäß der derzeit in Bernkastel-Kues gültigen Gefahrenabwehrverordnung haben Polizei und Ordnungsamt lediglich die Möglichkeit eines wenig effizienten Platzverweises. Die für das Stadtgebiet gewünschte Änderung würde gleichzeitig für die gesamte Verbandsgemeinde gelten.An die Ausführungen von Stadtbürgermeister Wolfgang Port schloss sich eine Pro- und Contra-Erörterung an. "Was nützt uns eine erweiterte Gefahrenabwehrverordnung, wenn keiner da ist, der sie kontrolliert?", fragte Gertrud Weydert, Fraktionssprecherin der Grünen, mit Blick auf das Ärgernis Hundekot.Daraufhin stellte Port fest: "Es geht hier doch eigentlich nur darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diejenigen, die kontrollieren, auch einschreiten können." Ratsmitglied Alfred Port von der FDP fügte hinzu, es sei immerhin ein Unterschied, ob über Hundekot oder Belästigungen gesprochen werde. "Wir müssen diesen einen Schritt machen, ehe wir an den zweiten denken", gab das CDU-Mitglied Ernst Schreiner zu bedenken.Gastronomische Nutzung 14 Mal erwünscht

Bürgermeister Ulf Hangert berichtete, die Verbandsgemeinde sei bereits dabei, die Gefahrenabwehrverordnung zu verändern. Mit ihrem einstimmigen Beschluss setzten die Stadträte ein deutliches Zeichen.Ebenso wie bei der Gefahrenabwehrverordnung ist auch die erste Änderung des Bebauungsplans "Altstadt Bernkastel I" noch nicht endgültig abgeschlossen. Grund für den Änderungswunsch ist, dass ein Bürger die Eröffnung eines Eiscafés in einem laut Bebauungsplan dafür nicht vorgesehenen Gebäude beabsichtigt. Um zuvor ähnliche Absichten in der Bevölkerung abzuklären, hatte der Rat die Offenlegung der Änderungsplanung beschlossen. Das Ergebnis: Für etwa 14 Objekte wird nun eine gastronomische Nutzung ins Auge gefasst, wie Bauamtsleiter Heiner Nilles die Ratsmitglieder informierte.Einstimmig für das Abwarten der Ergebnisse

Daher laute die Empfehlung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses, mit der ersten Änderung zu warten, bis die Ergebnisse des Büros für Strukturentwicklung vorlägen. Ein Vorschlag, dem die Ratsmitglieder einvernehmlich zustimmten.Weiterer Bericht folgt.

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