Minimum zwei Monate

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Mit dem Frühjahr hat auch die Motorrad- und Wohnwagensaison begonnen. Für diese Fahrzeuge, die nur wenige Monate im Jahr am Straßenverkehr teilnehmen, besteht die Möglichkeit, bei der Kfz-Zulassungsstelle ein Saison-Kennzeichen zu beantragen.

Beim Saison-Kennzeichen entscheidet der Halter selbst, für wie viele Monate im Jahr das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen sein soll. Der Betriebszeitraum muss jedoch mindestens zwei Monate betragen. Er wird aus Kontrollgründen auf dem Nummernschild eingeprägt. Die durch eine waagerechte Linie getrennten Ziffern kennzeichnen jeweils den ersten und den letzten Gültigkeitsmonat. Besitzern von Wohnmobilen, Wohnwagen, Motorrädern, Motorrollern und Cabrios erspart die Regelung Wege und Kosten. Der Fahrzeughalter muss für die Stilllegung beziehungsweise Wiederzulassung nicht extra zur Zulassungsstelle. Er benötigt für die gewählten Betriebszeiträume keine neuen Versicherungsbestätigungen. Die Ummeldung eines bereits (unbefristet) zugelassenen Fahrzeuges auf ein Saison-Kennzeichen ist jederzeit unter Vorlage einer neuen Versicherungsbestätigung und eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses möglich. Das bereits zugeteilte Kennzeichen bleibt erhalten. Wegen des einzuprägenden Zulassungszeitraumes sind jedoch neue Schilder erforderlich. Infos gibt es bei den Kfz-Zulassungsstellen in Wittlich (Telefon 06571/14-223, -224, -226, -227, -228, -254, Fax 14-361); in Bernkastel-Kues (Telefon 06531/9898-47, Fax 9898-48) und in Morbach (Telefon 06533/71-206, Fax 71-166).

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