Musste Frau sterben, weil kein Taxi kam?

Der tödliche Unfall in der Nacht zum vergangenen Freitag in Traben-Trarbach hat eine neue Dimension bekommen. Die Polizei Zell bestätigte auf Anfrage des TV, dass ein Gastwirt in der Unfallnacht versucht hatte, für die betrunkene Frau ein Taxi zu bekommen. Wegen des Streits zwischen Taxiunternehmen und Kreisverwaltung fahren derzeit in Traben-Trarbach nachts nur ganz sporadisch Taxis.

Traben-Trarbach. Könnte die 40-jährige Frau, die in der Nacht zum Freitag, 21. November, von einem Auto überrollt wurde, noch leben, wenn ein Taxi zu erreichen gewesen wäre? Diese Frage stellt der Taxiunternehmer Thomas Priwitzer aus Bernkastel-Kues. Die Frau lag, so lautet das Obduktionsergebnis, mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits auf der Straße, als ein Auto sie überrollte. Der Autofahrer verließ die Unfallstelle, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Trotz Wiederbelebungsversuchen starb die Frau an der Unfallstelle.

Taxiunternehmer Priwitzer erhebt nun schwere Vorwürfe gegen die Kreisverwaltung. Er ist der Ansicht, die angefahrene und danach liegengelassene Frau könnte möglicherweise noch leben, wenn die Betriebspflicht für Taxen im Kreis Bernkastel-Wittlich von Seiten der Kreisverwaltung geklärt wäre. Denn ein Gastwirt hatte versucht, für die Frau ein Taxi zu bestellen, er konnte aber nur aufs Band des Anrufbeantworters sprechen. Dies hat die Polizei Zell bestätigt. Priwitzer fordert zum wiederholten Mal: Die Kreisverwaltung, die als Aufsichtsbehörde die Konzessionen für die Taxiunternehmen vergibt, müsse einen 24-Stunden-Betrieb sicherstellen. Priwitzer und sein Traben-Trarbacher Kollege Ulrich Seinsche wollen nachts fahren, wenn diesen Dienst auch andere Taxiunternehmer anbieten. Aber, so Priwitzer und Seinsche, manche Taxiunternehmen pickten sich nur die Rosinen heraus und ließen in den unrentablen Nachtstunden die Taxis stehen. Daher müsse die Kreisverwaltung einen Dienstplan für Taxis erstellen.

Seinsche bietet seit vier Wochen Taxifahrten nur noch von 7 Uhr morgens bis 23 Uhr in der Nacht an, weil andere Unternehmer schon seit längerem nachts nicht mehr fahren.

Die Kreisverwaltung weist die Vorwürfe Priwitzers entschieden zurück. Den Tod der verunglückten Frau in Zusammenhang mit der Regelung einer Betriebspflicht für Taxen zu bringen, sei absurd. Nach dem Personenbeförderungs-Gesetz gebe es keine allgemeine Verpflichtung zur Regelung der Betriebspflicht bei Taxen. Dies habe der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland im Juli dieses Jahres per Mail der Kreisverwaltung bestätigt.

Die Kreisverwaltung teilt zugleich mit, dass sie ihre Taxenverordnung überarbeitet hat. Darin werde auch die Betriebspflicht näher geregelt, um so die Verwaltung wörtlich, "Unternehmer, die die öffentlichen Verkehrsinteressen vorsätzlich nicht hinreichend bedienen, dazu zwangsweise anhalten zu können". Wie weit sie bei dieser Verpflichtung geht, ist noch nicht bekannt. Die Verordnung wird Mitte Dezember veröffentlicht.

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