Nach Therapie Bewährung möglich

SIMMERN. Eineinhalb Jahre sollte ein 24 Jahre alter Mann aus Kirgisien wegen der unerlaubten Einfuhr von Heroin in das Gefängnis. So urteilte im vergangenen November das Amtsgericht in Simmern.

Der Angeklagte ging in Berufung, um zu erreichen, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Doch das Landgericht Bad Kreuznach schloss sich jetzt dem Urteil aus erster Instanz an. Immerhin: Wenn sich der junge Mann, der nicht in Untersuchungshaft sitzt, um eine offene stationäre Therapie bemüht, kann ein Haftantritt für die Zeit während der Maßnahme aufgehoben und die Strafe bei Erfolg anschließend zur Bewährung ausgesetzt werden. Im Alter von 14 Jahren sei er 1993 mit seiner Familie aus Russland ausgesiedelt, berichtete der Mann vor Gericht. Mit dem Konsum von Drogen habe er wenige Jahre später begonnen. "Ich wollte in der Schule nicht im Abseits stehen." Schon bald sei er mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, habe im Gefängnis erstmals Heroin genommen. "Nach dem Knast traf ich auf alte Freunde und Kumpels, und alles begann von vorne." Jetzt aber habe er genug von seinen Drogenproblem, beteuerte er. "Ich will mich weiterbilden und ein neues, besseres Leben beginnen." Dass der Angeklagte seit einem Jahr von Drogen sauber sei, mit der Freundin zusammen lebe und sich von seinem früheren Leben distanziere, wertete der Vorsitzende, Richter Bruno Kremer, als "positive Entwicklung". Aber: "Noch scheint die Sonne, aber wie sieht es aus, wenn die ersten wirklichen Probleme auftauchen?", fragte Kremer den jungen Mann. Eine Straftat nach der anderen im Drogenmilieu, vom Handeltreiben mit Ecstasy über Betrug bis hin zur räuberischen Erpressung, habe der Angeklagte eine Straftat nach der anderen begangen. "Warum sollten wir ihnen ausgerechnet jetzt glauben, dass wirklich Schluss ist", stellte Richter Kremer fest. Mit der offenen stationären Therapie habe der Angeklagte jetzt eine gute Möglichkeit, seine Vorstellungen in die Tat umzusetzen.

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