Naturschutzverband kritisiert Marina-Pläne

Zell/Briedel · Die Kreisgruppe Cochem-Zell des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) hält ihre Kritik an dem geplanten Ferienhausgebiet "Marina Weingarten mit Hafen für Sportboote" in Zell aufrecht und will auch im anstehenden wasserrechtlichen Verfahren für den Hafen Einwände erheben.

Zell/Briedel. Im Rahmen einer Mitgliederversammlung will der BUND am Sonntag, 5. Oktober, über die Antragsunterlagen für den Jachthafen beraten und die einzureichenden Einwände dann formulieren.
Bereits seit Beginn der Planungen für das Ferienhausgebiet äußert sich der BUND ablehnend zu diesem Vorhaben. Sowohl bei der Beratung der Änderung des Flächennutzungsplans wie auch bei der Aufstellung des Bebauungsplans hat der Umweltverband Einwände erhoben.
Rund 16 Hektar umfasst das Plangebiet. 160 Einzelhäuser sollen entstehen, mit 180 Wohneinheiten und bis zu 1700 Betten. Der Jachthafen soll auf 160 Liegeplätze ausgelegt werden. Nach Angaben des Investors hat das Projekt ein Investitionsvolumen von etwa 50 Millionen Euro.
"Das geplante Vorhaben stellt einen hohen Eingriff in den Naturhaushalt dar", sagt Kreisvorsitzende Agnes Hennen und verweist darauf, dass der nach Süden liegende Gleithang gegenüber dem Vogelschutzgebiet und einem ausgewiesenen FFH-Gebiet zukünftig nicht mehr als Nahrungshabitat für seltene Vogel- und Fledermausarten zur Verfügung stehen soll. Die im Plangebiet vorhandenen Tierarten müssten für diesen Fall umziehen - dabei bezweifelt der BUND, dass die Tiere ein neues Zuhause finden oder ein geplantes Ausgleichsquartier annähmen.
Nach Ansicht des BUND stellt der geplante Standort im Zeller Hamm zudem einen landschaftlich hohen Eingriff im Moseltal dar. Weiterhin seien andere geplante Ferienparks im Umfeld wie Falkenlay schon bisher nicht umgesetzt worden, weil sich keine Investoren zur Umsetzung fänden. Fragwürdig findet der Naturschutzverband, dass die jetzt vorliegende Planung des niederländischen Investors Grundstücke einschließe, die nicht in seinen Besitz gelangt sind und eine Bebauung daher dort nicht erfolgen könne. Hier hat der BUND die Prüfung der Flächenverfügbarkeit für den Investor bei der zuständigen Behörde beantragt. Zur Unterstützung hat die Kreisgruppe Cochem-Zell des BUND auch Gutachter und Rechtsanwälte beauftragt, die Planungen zu begleiten und Einwände gerichtssicher zu formulieren, heißt es in einer Pressemitteilung. dj/sim

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