Neues Gesetz nutzen

WITTLICH. In Sachen Grundsicherung berät auch das Sozialamt der Stadt Wittlich die Bürger, obwohl eigentlich die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich für die Gewährung der Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz zuständig ist.

Wie die Stadt mitteilt, können die Anträge auch beim städtischen Sozialamt gestellt werden. Mit dem neuen Grundsicherungsgesetz will der Bundesgesetzgeber vor allem ältere Menschen mit kleinen Renten besser versorgen. Da bislang viele Rentner trotz eines Anspruches auf Sozialhilfe nicht zum Sozialamt gehen, weil bei der Gewährung von Sozialhilfe ein Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder möglich ist, soll jetzt bei Zahlungen im Rahmen des Grundsicherungsgesetzes Unterhaltsansprüche erst bei höheren Einkommen geltend gemacht werden. Bürgerinnen und Bürger ab dem 65. Lebensjahr sowie auf Dauer voll erwerbsgeminderte Menschen ab dem 18. Lebensjahr können Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz beantragen, wenn durch die Rente oder das sonstige Einkommen der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Dabei wird nur das Einkommen und Vermögen des Antragstellers und seines nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft berücksichtigt. Unterhaltsansprüche gegen die Eltern oder die Kinder werden erst dann angerechnet, wenn deren Einkommen über 100 000 Euro jährlich liegen. Beim Sozialamt liegen Antragsformulare und Informationsblätter bereit. Nutzer des Internets können diese Vordrucke auch auf der Homepage der Stadt Wittlich unter www.wittlich.de herunterladen. Bei der Stadtverwaltung Wittlich ist Monika Hamann für die Grundsicherung zuständig. Sie beantwortet Fragen zum neuen Gesetz, zu den Anspruchsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren, Telefon 17-223. Auch der Leiter des städtischen Sozialamtes, Rainer Wener, steht für Fragen zur Verfügung, Telefon 17-220.

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