Planungen hängen in der Luft

BERNKASTEL-WITTLICH. (mai) Der Bau des ersten Abschnitts der B 50 neu soll im Frühjahr starten. Für den zweiten Abschnitt mit dem Hochmoselübergang ist noch alles offen. Das im Januar verkündete Urteil wurde noch nicht zugestellt.

Am 9. Januar hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz die Entscheidungen über die Klagen des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verkündet. Was jetzt weiter passiert, ist noch relativ unklar. Das OVG hat den Betroffenen die Urteile noch nicht schriftlich zugestellt. Das soll laut Gerichtssprecher in absehbarer Zeit passieren. Bis zu vier Wochen nach der Zustellung kann dann gegen das Urteil zumindest zum zweiten Abschnitt Revision eingelegt werden, für die Entscheidung zum ersten Abschnitt wurde die Revision nicht zugelassen. Für den ersten Bau-Abschnitt, der vom Autobahnkreuz bei Wittlich bis nach Platten reicht, hatte das Gericht grünes Licht gegeben. Im März oder April solle der Baubeginn starten, sagte der Referent für Straßenplanung im Verkehrsministerium Bernhard Knoop auf TV -Anfrage. Er rechnet mit der Fertigstellung dieser Strecke bis 2008/2009. Was den zweiten Abschnitt der Straße von Platten bis Longkamp mit Hochmoselübergang angeht, steht noch alles in den Sternen. Den hatte das Gericht in der geplanten Form für rechtswidrig erklärt, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass es möglich sei, Mängel zu beheben. Rechtswidrig ist der Planfeststellungsbeschluss laut Gericht, weil die Trasse den nach EU-Richtlinie als faktisches Vogelschutzgebiet deklarierten Rothenberg durchkreuzt. Für solche Gebiete gilt ein Störungsverbot. Zu reparieren sei der Beschluss eventuell dadurch, dass der Rothenberg nach nationalem Recht unter Schutz gestellt und dann eine Verträglichkeitsprüfung erstellt werde. Selbst wenn das Vogelschutzgebiet erheblich von der Straße beeinträchtigt würde, könne das Vorhaben bei zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses genehmigt werden. Der Antrag, das Vogelschutzgebiet Rothenberg nach deutschem Recht unter Schutz zu stellen, läuft. Knoop sagte: "Wir hoffen, dass wir das in diesem Jahr noch erreichen." Knoop hofft darauf, dass der Planfeststellungsbeschluss zu reparieren ist. Er rechnet damit, dass das OVG-Urteil zu einer Verzögerung von eineinhalb bis zwei Jahren führt. Knoop: "Die neue Zielmarke ist: 2009 soll der Hochmoselübergang stehen."Ausschreibung muss wiederholt werden

Die Ausschreibung für die 1800 Meter lange Brücke muss, wenn der Planfeststellungsbeschluss repariert werden kann, wiederholt werden. Knoop: "Wir hatten schon einige Rückmeldungen auf die europaweite Ausschreibung, mussten diese aber zurückziehen. Das Urteil hat uns überrollt." Von einem Bieter könne man nicht erwarten, dass er die einmal gebotenen Preise jahrelang halte. Der Hochmoselübergang soll nach dem Betreibermodell zu 60 Prozent privat finanziert und durch Maut refinanziert werden. Jeweils 20 Prozent der Kosten (122 Millionen Mark) sollen der Bund und das Land besteuern. Die Kosten der öffentlichen Hand für den Bau der B 50 neu von der A1 bis zur Hunsrückhöhenstraße werden zur Zeit auf 259 Millionen Euro geschätzt. Während sich das Verkehrsministerium um die Reparatur des Planfeststellungsbeschlusses bemüht, versuchen die B 50 neu-Gegner derweil Verbündete für Alternativplanungen zu finden. Schriftlich unterbreiteten sie ihre Vorschläge der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Initiative Region Trier. Die Gegner betonen, dass eine nachhaltige Entwicklung der Regionen das Verkehrsaufkommen geringer halten würde. Um dem regionalen Verkehrsbedarf besser gerecht zu werden, schlagen sie vor, die Moselquerung bei Mülheim zu verbessern. Die Straße zwischen Osann-Monzel und Mülheim solle dreispurig ausgebaut und diese Straße über eine Umgehung Platten und die bereits planfestgestellte Umgehung Wengerohr an die B 50 nahe der Autobahnauffahrten angebunden werden. Auf der anderen Moselseite könne die L 158 dreispurig ausgebaut werden. Dieser Ausbau sei seit 1997 planfestgestellt. Das Papier unterzeichneten die "Arbeitsgemeinschaft Eifel-Mosel-Hunsrück in Bewegung", attac-AG Bernkastel-Wittlich, die BUND-Kreisgruppe Bernkastel-Wittlich, der Kreisverband Bernkastel-Wittlich der Grünen, der Regionalverein Eifel-Mosel-Hunsrück und die Vereinigung Bürger für Bürger.

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