Protest gegen Benachteiligung

Der VG-Rat Wittlich-Land hat beschlossen, die Nachmittagsbetreuung für Grundschüler bis 16 Uhr auszuweiten. Gleichzeitig fordert der Rat dafür die Unterstützung des Landes und kritisiert in einer Resolution an die Bildungsministerin die Benachteiligung des ländlichen Raums.

 In den Grundschulen in Wittlich-Land soll die Nachmittagsbetreuung für Kinder, hier ein Beispiel aus der Verbandsgemeinde Konz (Kreis Trier-Saarburg), bis 16 Uhr ausgeweitet werden. TV-Foto: Archiv/Monika Kewes

In den Grundschulen in Wittlich-Land soll die Nachmittagsbetreuung für Kinder, hier ein Beispiel aus der Verbandsgemeinde Konz (Kreis Trier-Saarburg), bis 16 Uhr ausgeweitet werden. TV-Foto: Archiv/Monika Kewes

Wittlich. Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land fasste in seiner jüngsten Sitzung alle Entscheidungen einstimmig, so auch die Entscheidung zur Ausweitung der Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder bis 16 Uhr. Bereits jetzt werden die Kinder an neun von zehn Grundschulstandorten bis 14 Uhr betreut (Ausnahme: Binsfeld).Bürgermeister Christoph Holkenbrink sagte: "Es gibt zunehmend Eltern, die sagen, dass eine Betreuung der Kinder bis 14 Uhr nicht ausreicht." Gleichzeitig kündigten die Eltern auch an, ihre Kinder woanders anzumelden, falls die Betreuungsmöglichkeiten in Wittlich-Land nicht verbessert würden. Ein weiteres Problem: Bislang kamen die Schulkinder am Nachmittag in einigen Kindergärten unter. Mit dem Ausbau der Betreuungsangebote für Unter-Dreijährige wird dieses Angebot in Zukunft wegfallen. Ganztagsschulen wären da eine Lösung. Doch scheitert diese Idee an der dafür notwendigen Mindestzahl von 36 Schülern, die an den kleineren Schulen oft nicht erreicht wird. Bedarfsabfragen an den zehn Grundschulen in Wittlich-Land ergaben, dass gerade mal zwei Einrichtungen, Hetzerath und Osann-Monzel, diese Zahl knapp schaffen könnten. Die vom Rat verabschiedete Lösung der Verbandsgemeindeverwaltung sieht so aus, dass sie an allen Grundschul-Standorten eine Nachmittagsbetreuung bis 16 Uhr anbieten will, sofern die Teilnehmerzahl mindestens acht Kinder beträgt. Ein Mittagessen, das geliefert wird, ist dabei Pflicht. Das Land hat seine Unterstützung für eine Nachmittagsbetreuung auf zehn Stunden pro Woche limitiert, die restlichen Kosten müssen die Verbandsgemeinde und die Eltern tragen (siehe Extra). Holkenbrink geht davon aus, dass die längeren Betreuungszeiten 2008 zu einer Mehrbelastung der Verbandsgemeinde von 67 000 Euro führe. Darüber hinaus steige das Budget im Stellenplan an.Idee soll nicht aufgegeben werden

Dennoch solle die Idee der Ganztagsschule nicht aufgegeben werden, sagte Holkenbrink. Möglichst vor den Sommerferien soll es zu diesem Thema Veranstaltungen mit Eltern, Lehrern und Schülern geben. Genauso einig wie beim Thema Ausweitung der Nachmittagsbetreuung war sich der Rat auch in der Kritik der Landesregierung dazu. Die Kritik mündete in einer Resolution an Bildungsministerin Doris Ahnen, die der Verfasser, Franz-Josef Krumeich (CDU) vorstellte. Moniert wird darin, dass an den kleinen Schulen im ländlichen Raum die geforderte Mindestteilnehmerzahl für ein Ganztagsangebot (36 Schüler) nur selten erreicht wird. Bei Ganztagsschulen übernehme das Land jedoch die Personalkosten komplett und fördere bauliche Veränderungen mit 50 000 Euro. Eine Nachmittagsbetreuung wie in Wittlich-Land müsse jedoch vor allem von Eltern und der dafür nicht zuständigen Kommune getragen werden. Dies sei eine große Benachteiligung des ländlichen Raums, heißt es. Die Landesregierung wird aufgefordert, diese nicht akzeptable Ungleichbehandlung zu überdenken. Zumindest solle die Kommune auch für eine Betreuung über 14 Uhr hinaus Zuschüsse erhalten. Extra Die Kosten Eltern zahlen laut VG-Ratsbeschluss für eine Nachmittagsbetreuung ihres Grundschulkinds monatlich 20 Euro bei der Betreuung bis 14 Uhr und 40 Euro bei der Betreuung bis 16 Uhr. Bei der längeren Betreuung kommt das Mittagessen mit täglich 2,30 Euro (rund 50 Euro im Monat) hinzu. Gesamtkosten für die Nachmittagsbetreuung: 190 000 Euro (bei 173 Schülern, für die ein Bedarf angemeldet wurde) Zuschuss Land: 21 000 Euro Elternbeiträge: 54 000 Euro Verbandsgemeinde-Anteil: 99 000 Euro

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