Quellen schonen

TRABEN-TRARBACH/MORBACH. (sim/iro) Neben den Naturschutzverbänden Nabu und BUND hatten auch die Einheitsgemeinde Morbach und die VG Traben-Trarbach gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Startbahn auf dem Flughafen Hahn geklagt. Sie beurteilen das Urteil unterschiedlich.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz muss sich möglicherweise in Kürze auch mit der Klage der VG Traben-Trarbach gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Hahn befassen. In seiner Entscheidung aufgrund der Klage der beiden Naturschutzverbände hatte das Gericht entschieden, dass innerhalb der bereits gerodeten Fläche (30 Hektar) weiter gebaut werden darf. Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach will auf jeden Fall verhindern, dass Quellbereiche des Waschbachs zugeschüttet werden. Der Waschbach speist den Ahringsbach, aus dem Enkirch sein Trinkwasser bezieht. Da nicht klar sei, ob die Quellbereiche durch die nun erlaubten Bauarbeiten zugeschüttet würden, bittet die VG dringend um die ausführliche Entscheidungsabschrift. VG-Chef Weisgerber: "Es dürfen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden." Unterdessen begrüßt Morbachs Bürgermeister Gregor Eibes, dass am Hahn weitergebaut werden kann. Die Einheitsgemeinde hatte aus Lärmschutzgründen geklagt. Mit den Eilanträgen der Verbände Nabu und BUND habe dies nichts zu tun. Die Koblenzer Entscheidung habe daher "keine Relevanz" für Morbach. Ein Bauvorhaben wie dieses soll seiner Auffassung nach nicht an der Existenz von Mopsfledermäusen scheitern.

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