Randalierer muss 7500 Euro zahlen

Bernkastel-Kues · Teurer Alkohol: Nach einem Barbesuch randalierte ein volltrunkener Bernkastel-Kueser und musste von drei Polizisten gebändigt werden. Da er unter Bewährung stand, drohte im Haft. Doch der Richter ließ es bei einer saftigen Geldstrafe bewenden.

Bernkastel-Kues. Long Island Iced Tea: Der Name des Cocktails klingt harmlos, doch seine Wirkung kann verheerend sein. Diese leidvolle und auch teure Erfahrung musste ein 28-Jähriger aus Bernkastel-Kues machen. Er kannte das aus Rum, Wodka, Gin, Tequila, Gin, Limettensaft und Cola bestehende Getränke offenbar nicht. Nachdem er in einer Bar in Bernkastel-Kues mehrere Gläser davon konsumiert hatte und an frische Luft kam, traf es ihn wie ein Hammer. Er randalierte, musste von drei Polizisten gebändigt werden und landete schließlich für wenige Stunden ist der Psychiatrie des Wittlicher Krankenhauses.
Wäre es ein einmaliger Ausrutscher, könnte er relativ entspannt zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues kommen. Doch da er wegen verschiedener Straftaten unter Bewährung steht, droht ihm der Gang hinter Gitter, die er bereits kennt.
"Dabei weiß ich, wie ich auf Schnaps reagiere", sagt er. Bereits nach einem halben Glas habe er die Wirkung bemerkt. Mit dem Trinken aufgehört hat er aber nicht.
Die als Zeugen geladenen Polizisten kennen den Angeklagten. So wie in dieser Nacht hätten sie ihn aber noch nie gesehen, sagen sie. "Als ob er sich in einer anderen Welt befindet", bemerkt einer von ihnen. Auch die damalige Freundin sieht ihn in dieser Extremsituation zum ersten Mal.
Er habe neben sich gestanden und nicht gewusst, was er tut, sagen die Beamten. Gegen die Fesselung habe er sich gewehrt aber nicht vorsätzlich geschlagen. Sein Promillewert dürfte zur Tatzeit zwischen 2,8 und 3,2 Promille gelegen haben.
Es geht vor Gericht darum, ob er schuldfähig ist oder nicht. Und da wird es interessant. Die geladene Diplom-Psychologin glaubt, dass er eingeschränkt aber nicht völlig desorientiert war. "Er wusste, wo er ist und was er will", sagt sie. Eine ebenfalls geladene Rechtsmedizinerin bestätigt eher die Aussagen der Polizisten und der Ex-Freundin. Deshalb könne sie eine Schuldunfähigkeit nicht ausschließen.
Staatsanwältin Stefanie Wöste fordert zehn Monate ohne Bewährung, Verteidiger Pierre Wolff plädiert für eine Bewährungsstrafe oder eine angemessene Geldstrafe. Richter Oliver Emmer spricht das Urteil: 7500 Euro wegen vorsätzlichen Vollrauschs. Wegen der Taten (Körperverletzung, Widerstand) könne er ihn nicht verurteilen, es bleibe der Vollrausch. Dafür seien auch fünf Monate angemessen. Für eine Strafe unter sechs Monaten werde ein Angeklagter aber nur hinter Gitter geschickt, wenn es absolut unerlässlich sei.
So sei es aber nicht. "Diese Chance bekommen sie bei mir", sagt Emmer. Der Mann habe inzwischen vier Jobs um Schulden zurückzuzahlen, sei geständig, habe sich bei den Beteiligten entschuldigt und auch schon von ihm verursachte Schäden beglichen. "Eine empfindliche Geldstrafe kann ihn auch beeindrucken", sagt der Richter in seiner Begründung.

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