Rasen verboten

ZELTINGEN-RACHTIG. Geschwindigkeits-Messungen gibt es nicht nur auf den Straßen - die Beamten der Wasserschutzpolizei haben das Tempo der Schiffe auch auf der Mosel im Baustellenbereich der Zeltinger Schleuse unter Kontrolle.

"Es geht nicht darum, Geld zu bekommen", schildert Polizeikommissar Wolfgang Rachow, "sondern um den Schutz der Baustelle". Im Bereich der Schleuse Zeltingen ist derzeit die Fahrgeschwindigkeit für Mosel-Schiffe auf zehn Stundenkilometer beschränkt - zum Schutz der bereits fertigen Arbeiten und zur Vermeidung von Sog- und Wellenschlag. In Zivil und durch eine Hecke geschützt bedient Rachow zur Kontrolle das Laser-Messgerät. "Wenn wir uns offen hinstellen, warnen die Schiffsführer per Funk die Kollegen und wir könnten sofort aufhören", sagt er und schmunzelt. Mit feststehenden Objekten, fixiert an zwei oder drei Messpunkten, startet der Polizist am Anfang eine Nullmessung als Selbsttest. Egal, ob die Schiffe auf Berg- oder Talfahrt sind, in beide Richtungen können Messungen erfolgen. Eine genaue Dokumentation ist wichtig. Dafür werden neben dem schriftlichen Beweis auch Videoaufnahmen gemacht - auch, um eventuellen Sog- und Wellenschlag beweisen zu können. Um eine spätere Beweispflicht nachzukommen, ist mit Bernd Neumann ein zweiter Beamter der Wasserschutzpolizei vor Ort. Von der gemessenen Geschwindigkeit werden ein Stundenkilometer Geräte-Toleranz sowie zwei Stundenkilometer Schätztoleranz des Schiffsführers abgezogen. Das gilt für Schiffe bis 30 Stundenkilometer, bei schnelleren Booten wird eine größere Toleranz berücksichtigt. Schiffe haben keinen Tacho wie ein Auto, sie fahren nach einem Drehzahlmesser.Bußgeld von der Wasserschutzpolizei

Wie Polizeikommissar Wolfgang Rachow, so hat auch sein Kollege Bernd Neumann nach der zweijährigen Polizeiausbildung eine dreijährige Wasserschutzpolizei-Lehre mit Fachlehrgang UKW-Sprechfunkzeugnis absolviert. Beide haben das Schifferpatent und eine Zusatzausbildung, um am Laser arbeiten zu dürfen. Ohne diese Bescheinigung dürften sie solche Messungen nicht machen. Die Laserpistole hat, ähnlich wie ein Fernglas, einen Vergrößerungseffekt. Das macht es einfacher, die Registriernummer und den Schiffsnamen zu erkennen. Durch mobile Mitarbeiter der Wasserschutzpolizei erfahren die Schiffsführer von ihrem Fehlverhalten. Oder sie erhalten Post von der Zentralstelle der Wasserschutzpolizei Duisburg. Kein Schuldiger entgeht dem Bußgeld, denn bei einer Überschreitung von ein bis drei Stundenkilometer müssen die Sünder 20 Euro bezahlen, ab vier Stundenkilometern 35 Euro. Fährt der Kapitän mehr als sieben Kilometern zu schnell, gibt' s eine Anzeige.

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