Reaktion auf Baustopp

BERNKASTEL-WITTLICH. (sos/cb) Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig haben viele am Donnerstag mit Spannung erwartet. Der TV hat Entscheidungsträger nach ihrer Meinung dazu befragt, dass die A 60 nun vorerst eine Sackgasse bleibt, da das Gericht den Baustopp bestätigt hat (der TV berichtete).

Jetzt ist die Reparatur des Planfeststellungsverfahren abzuwarten. Die Gegner von B 50 neu/Hochmoselübergang haben bereits angekündigt, gegen diesen neuen Plan wiederum zu klagen. Dennoch hoffen die Befürworter der B 50 neu, nach dem Motto: "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben", dass das Projekt umgesetzt wird. Durch das jetzige Urteil, werde allerdings viel Zeit verschenkt, was negative wirtschaftliche Folgen bedeute.Wichtiger Faktor im Standortwettbewerb

Ralf Bußmer, Bürgermeister der Kreisstadt Wittlich: "Das ist ein Pyrrhussieg dieser Minderheit, die das Ganze lediglich verzögert.Das bedeutet für Wittlich, dass Unternehmen weiter auf den dringend erwarteten Hochmoselübergang warten müssen. Deshalb werden wir Verzögerungen in der Standortentwicklung und bei den Investitionen haben. Das kostet Arbeitsplätze. Wir brauchen den Hochmoselübergang, um im Standortwettbewerb zu bestehen." Der Stadtrat Wittlich hatte im September 2002 eine Resolution verfasst, in der es heißt: "Viele in unserer Stadt und der Region ansässige Arbeitgeber haben ihre Planungen auf diese Verkehrsachse hin ausgerichtet. Zahlreiche Anfragen zur Ansiedlung in Wittlich lassen sich nur verwirklichen, wenn diese wichtige Fernverbindung schnellstmöglich gebaut wird. Die Weiterentwicklung des Flugplatzes Hahn, in den gerade unsere Stadt große Hoffnungen setzt, würde sich verzögern." Eine andere Position vertritt Arno Simon, Bürgermeister der vom Hochmoselübergang unmittelbar betroffenen Gemeinde Ürzig: "Dem Grunde nach könnten die unmittelbar von der Brücke betroffenen Bürger, die gegen das Bauwerk votierten, über das Urteil des Bundesverwaltungsgericht erfreut sein. Doch wenn man den Tenor des Urteils analysiert, wird schnell klar, dass es sich nur um eine zeitliche Verzögerung handelt. Das Land wird in einem neuen Planverfahren nachbessern und dadurch Baurecht erwirken. Ich habe allerdings kein Verständnis dafür, dass die Klagen der betroffenen Gemeinde für ihre Bürger zurück gewiesen wurden und das dem entgegen ein nicht deklariertes Vogelschutzgebiet schützenswerter ist." "Es ist nicht viel Neues passiert. Es geht nur um formale Dinge", analysiert der Zeltingen-Rachtiger Ortsbürgermeister Hans-Peter Ehses. "Viele Bürger in Rachtig wird es allerdings freuen, dass es vorerst nicht zum Bau kommt." Je weiter die Leute von der geplanten Brücke weg wohnten, desto mehr nehme die Betroffenheit ab. Die Gemeinde Longkamp ist nicht durch den Hochmoselübergang, sondern durch die Nähe zur geplanten Straße betroffen. Ortsbürgermeister Hans Hermann sieht das Urteil "sowohl positiv als auch negativ". Die Gemeinde habe gegen die drohende Lärmbelästigung gekämpft, erhoffe sich andererseits aber wegen der direkten Anbindung einen Aufschwung. Herrmann: "Es gibt im Dorf Gegner und Befürworter der B 50 neu."

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