Rechtsstreit geht weiter

BERNKASTEL-KUES.-KUES. (urs) Das Ereignis liegt zwar bereits zwei Jahre zurück, der Rechtsstreit dauert aber nach wie vor an. Das seit Januar 2002 wegen eines Vorfalls an der Mülheimer Brücke laufende Bußgeldverfahren (der Trierische Volksfreund berichtete mehrfach) ist bisher noch zu keinem Abschluss gekommen.

Wie das Amtsgericht Bernkastel-Kues mitteilt, legte der Beschuldigte Rechtsbeschwerde gegen das kürzlich ergangene Urteil ein. Demnach war der Mann wegen des Nichtanlegens eines Sicherheitsgurtes und des Nichtbeachtens eines Stoppschildes zur Zahlung von 30 Euro plus der Verfahrenskosten verurteilt worden war. Dem Urteil vorausgegangen waren Befangenheitsanträge gegen einen Richter, eine Strafanzeige gegen einen Polizeibeamten sowie ein richterlich beauftragtes Gutachten. Nachdem die Rechtsbeschwerde zwischenzeitlich begründet wurde, werden die Akten mit einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft an das Oberwaltungsgericht (OVG) weitergeleitet. Die Entscheidung des OVG wird für Februar oder März 2004 erwartet.

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