Regeln einhalten

ZELL. (red/sim) Open-Air-Festivals, Schulabschlussfeten, Feuerwehr-, Jugend- und Dorffeste: Bei solchen Veranstaltungen kann es zu Problemen mit starkem Alkoholkonsum Jugendlicher kommen. Die VG Zell mit ihrem Jugend- und Seniorenbüro hatte dazu zu einer Infoveranstaltung eingeladen.

Bürgermeister Karl Heinz Simon begrüßte mehr als 40 Personen, Ortsbürgermeister, Vereinsvorstände, Vertreter von Jugendclubs und auch Eltern zu dem Infoabend. "Veranstaltungen, die nur noch unter dem Motto ,All you can drink Party' stehen oder ähnliche Bezeichnungen haben, geben Veranlassung, über die Anwendung von Jugendschutzbestimmungen zu informieren und über Verantwortlichkeiten von Veranstaltern", betonte Simon.Veranstaltungen sollten vor 23 Uhr anfangen

Bei dem Infoabend ging es um das "neue" Jugendschutzgesetz und dessen Auswirkungen auf Veranstaltungen und die Vereinsarbeit. In der Verantwortung hinsichtlich der Einhaltung der Regelungen und Verbote des Jugendschutzgesetzes stehen dabei nicht die Jugendlichen, sondern die Erwachsenen. Einige Beispiele: Die Veranstalter sollten die Hauptband auf Festen nicht erst um 23 Uhr spielen lassen, da die unter 18-Jährigen spätestens um Mitternacht nach Hause müssen. Würde das Jugendschutzgesetz 1:1 umgesetzt, wäre mancher Veranstalter verwundert, wie wenig Leute nach 24 Uhr noch in seinem Zelt sind. Am Einlass sollte das Alter kontrolliert werden, auch wenn spät abends kein Eintrittsgeld mehr verlangt wird. Mit Hilfe von Plakaten sollte auf die Altersbeschränkungen des Jugendschutzgesetzes für Ausgang und Alkohol-Ausschank hingewiesen werden und die Beschränkungen müssten natürlich auch eingehalten werden.Checkliste als Orientierungshilfe

Außer einem Leitfaden, der weitere praktische Hinweise zur jugendgerechten Gestaltung und Organisation von Veranstaltungen beinhaltet, gibt es auch noch eine Checkliste als Orientierungshilfe und andere hilfreiche Materialien. Dies alles kann beim Jugend- und Seniorenbüro der Verbandsgemeinde Zell, Katja Hoffmann, Telefon 06542/70133, E-Mail: k.hoffmann@vg-zell.de angefordert werden. Bei weiteren Fragen steht auch der Beauftragte für Jugendsachen bei der Polizeidirektion Wittlich, Hubert Lenz, Telefon: 06571/9152527, E-Mail: pdwittlich.bfj@polizei.rlp.de, zur Verfügung.

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