STICHWORT

Amts- und Landgericht An welchem Gericht eine Strafsache verhandelt wird, richtet sich unter anderem nach dem zu erwartenden Strafmaß.DAS AMTSGERICHT ist bei Erwachsenen zuständig für Strafsachen mit möglichen Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren.

Wird eine Strafe von bis zu zwei Jahren Haft erwartet, führt ein Einzelrichter die Verhandlung, bei möglichen Strafen von zwei bis vier Jahren das Schöffengericht. Das Jugend-Schöffengericht kann Jugendstrafen bis zur Höchststrafe von 10 Jahren verhängen. DAS LANDGERICHT ist zuständig für Erwachsenenstrafen ab vier Jahren, spezielle Tötungsdelikte sowie für die Berufungen von Urteilen des Amtsgerichts.

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