Schalenwild darf nicht mehr gekirrt werden

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Seit 1. September gilt die Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild. Ab sofort sind alle Arten der Fütterung und der Kirrung grundsätzlich verboten.

Ausnahmen vom Verbot und die Genehmigung der Fütterung und der Kirrung von Schalenwild werden künftig durch die Landesverordnung geregelt. Sie kann auf der Internetseite des Landkreises www.Bernkastel-Wittlich.de unter dem Stichwort "Jagd" heruntergeladen werden. Darauf macht Manuel Follmann vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich aufmerksam. Die Verordnung soll laut Ministerium für Umwelt und Forsten dazu beitragen, die Fütterung des Schalenwilds auf das absolut notwendige Maß zu beschränken, dem Missbrauch der Kirrung entgegenzutreten und eine ökologisch gewünschte, natürliche Verteilung der Schalenwildarten zu begünstigen. So sollen auch Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft vermieden werden. Die Verordnung ist am 1. September in Kraft getreten. Gesonderte Anordnungen der unteren Jagdbehörde ergehen nicht. Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld geahndet werden. Info: Manuel Follmann, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Telefon 06571/14400, E-Mail: Manuel.Follmann@Bernkastel-Wittlich.de.

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