Schiffer muss Einsatz zahlen

KOBLENZ/BRUTTIG-FANKEL. (dju) Der Eigentümer eines Motorschiffs, das im November 2003 bei einer Havarie auf der Mosel bei Bruttig-Fankel zu sinken drohte, muss die Kosten in Höhe von rund 26 000 Euro für den Feuerwehreinsatz zahlen.

Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz wies eine Klage des Schiffseigentümers gegen einen entsprechenden Bescheid der Verbandsgemeinde Cochem-Land ab. Der Eigentümer des Motorschiffs hatte sich geweigert, die bei der Havarie entstandenen Feuerwehrkosten zu zahlen. Seiner Auffassung nach gilt nach dem Binnenschifffahrtsgesetz nur eine einjährige Verjährungsfrist, demnach wären die Forderungen, die mit Bescheid vom 29. April 2005 erhoben wurden, am 31. Dezember 2004 verjährt. Eine Klage gegen den Kostenbescheid hatte allerdings im Mai vergangenen Jahres das Koblenzer Verwaltungsgericht schon abgewiesen, da die kurzen Verjährungsfristen des Binnenschifffahrtsgesetzes, das die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt betrifft, auf die öffentlich-rechtliche Kostenersatzforderung der Verbandsgemeinde nicht anwendbar ist. Dieses Urteil bestätigte nach Angaben eines Gerichtssprechers nun auch der siebte Senat des OVG in Koblenz, der die Berufung zurückwies. Bereits in der mündlichen Verhandlung Anfang Dezember hatten die Richter am OVG darauf hingewiesen, dass zwar in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gewisse Tendenzen festzustellen seien, die die Auffassung des Schiffseigentümers stützen würden, andere Rechtsvorschriften vor allem im Handelsgesetz allerdings für eine zweijährige Verjährungsfrist sprechen. Das Urteil des OVG ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision hat der siebte Senat allerdings nicht zugelassen. Dagegen kann der Kläger nun noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einreichen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort