Schutz vor Geflügelpest

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Wie der Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mitteilt, hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz wegen der Geflügelpest in Asien eine Schutz-Verordnung erlassen.

Sie sieht unter anderem vor, dass nun auch die Halter von Enten, Gänsen, Fasanen, Rebhühnern, Wachteln oder Tauben diese unverzüglich bei der Kreisverwaltung anzeigen. Verdächtige Krankheitserscheinungen - wenn zum Beispiel bei Beständen von bis zu 100 Hühnern, Perl- und Truthühnern, Enten und Gänsen innerhalb von 24 Stunden drei Tiere verenden - müssen sofort angezeigt werden. Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für alle Geflügelhaltungen unabhängig von der Bestandsgröße, das heißt auch Kleinst- oder Hobbyhaltungen müssen diese Vorschriften beachten. Informationen bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Veterinärwesen, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Fax 06571/14 440, Telefon 06571/14 353

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