Sparen ist erlaubt

WITTLICH. Zu den beiden CDU-Anträgen anlässlich der Stadtratssitzung drei Fragen an Ulrich Jacoby, Pressesprecher der Stadtverwaltung Wittlich:

Sie haben die drei Projektgruppen Konversion, Stadthalle, Verkehrsplanung ins Leben gerufen, um die Vorhaben zeitnah und effektiv in Angriff nehmen zu können. Was sagen Sie zu der CDU-Kritik, das verwaltungsinterne Projektgruppen-Management behindere die "regulären und alltäglichen" Aufgaben der Verwaltung? Jacoby: Es gibt in der Stadtverwaltung keine drei, sondern zwei Projektgruppen: die seit Anfang 2002 bestehende "Projektgruppe Oberstadt" und die neue "Projektgruppe Verkehrsentwicklungsplanung". Beide Projektgruppen arbeiten prozess- und zielorientiert an der Erledigung klar definierter Aufgaben. Die Behauptung im Antrag der CDU-Fraktion, durch die Arbeit der Projektgruppen werde die Erledigung der alltäglichen Arbeiten behindert oder erschwert, wird zurückgewiesen. Sichtbare Erfolge der Projektgruppen sind beispielsweise: die Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns für die Rudolf-Diesel-Straße; die erstmalige Erstellung aller von den Gremien gebilligten Konzepte für eine Stadthalle in schriftlicher und transparenter Form. Eine "Projektgruppe Konversion" gibt es nicht, die Abwicklung der Konversion ist Aufgabe der Stadtwerke. Der zweite Antrag unterstellt, die Verwaltung habe angesichts der Finanzsituation der Stadt "verwaltungsintern" bereits Ausgabenkürzungen vorgenommen. Der Aufgabe des Rates, in öffentlicher Diskussion Grundsätze für die Verwaltung zu beschließen und zu überwachen, sei damit laut CDU-Auffassung vorgegriffen worden. Wie stellt sich der Sachverhalt aus Ihrer Sicht dar? Jacoby: In finanziell schwierigen Zeiten ist es Aufgabe des Bürgermeisters, vor der Verausgabung von Haushaltsmitteln besonders genau die Notwendigkeit der Durchführung von Maßnahmen zu überprüfen. Als absehbar war, dass die Haushaltssituation der Stadt sich durch externe Einflüsse wesentlich verschlechtert, wurden freiwillige Ausgaben in Absprache mit den Budgetverantwortlichen zunächst zurückgestellt. Hierdurch wurde in das Etatrecht des Stadtrates nicht eingegriffen, weil der Rat im Rahmen der Beratungen des Nachtragshaushaltsplanes letztendlich über die Korrekturen der Haushaltsansätze entscheidet. Die Gemeindeordnung und die haushaltsrechtlichen Bestimmungen gebieten den wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit den bereitgestellten Haushaltsmittel. Sparen ist nicht verboten, sondern unbedingt notwendig! Das müssen auch die Mandatsträger realisieren. Wie stellt sich die derzeitige finanzielle Situation der Stadt im Bezug auf Einnahmen-Ausfälle und Ausgabe-Erhöhungen nach Kenntnis der Verwaltung derzeit dar und wann soll die Nachtragshaushaltssatzung vorgelegt werden? Jacoby: Der Nachtragshaushaltsplan 2003 wird zurzeit erstellt. Wegen der schwankenden Steuereinnahmen aus der Gewerbesteuer gestaltet sich eine verlässliche Ermittlung der Einnahmeseite - wie immer - schwierig. Hiervon hängt aber der gesamte Nachtragsplan ab. Das ist nicht ungewöhnlich. Wir sind damit im beabsichtigten Zeitfenster. Geplant ist, den Nachtragshaushaltsplan am 16. Oktober 2003 im Stadtrat beschließen zu lassen. Vorher werden die Fachausschüsse über die sie betreffenden Änderungen beraten. Die Fragen stellte unsere Redakteurin Sonja Sünnen

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