Spatenstich mit kleinem Fragezeichen

ALTRICH. (mai) Heute erfolgt der offiziell erste Spatenstich für die Bundesstraße 50 neu. Die Rechtssicherheit, die das Land für diesen Abschnitt zu haben glaubte, ist jedoch noch nicht 100-prozentig hergestellt.

Bereits seit Montag vergangener Woche laufen die Arbeiten am ersten Abschnitt der B 50 neu. Heute um 10 Uhr wird der offiziell erste Spatenstich am Kreuzungs-punkt der B 50 neu-Trasse mit der L52 südlich Altrich erfolgen. Dafür reisen der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums, Achim Großmann, sowie der Landesverkehrsminister Hans-Artur Bauckhage an. Doch während die Ministeriumsvertreter offiziell den Baubeginn der umstrittenen Bundesstraße feiern, brodelt es hinter den Kulissen weiter. Denn entgegen der Meldung des rheinland-pfälzischen Ministeriums, dass der Planfeststellungsbeschluss zum ersten Abschnitt der B 50 neu rechtskräftig sei, beschäftigt sich die Justiz weiterhin auch mit diesem Teilstück. Zwar hatte das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen Abschnitt 1 von Wittlich bis Platten abgelehnt und auch die Revision nicht zugelassen. Doch gegen die Nicht-Zulassung der Revision hat der BUND Beschwerde eingelegt, die vom Bundesverwaltungsgericht geprüft wird. Und solange über die Beschwerde noch nicht entschieden wurde, ist das Urteil laut Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig. Die Beschwerde des BUND hat das Gericht dem Land zur Stellungnahme vorgelegt, vier Wochen hat das Land dafür nun Zeit. All das dauert dem BUND zu lange. BUND-Anwalt Peter Dyx sieht gute Chancen, dass die Revision doch noch zugelassen wird. Und deshalb hat er sich gestern in Absprache mit der BUND-Landesvorsitzenden Heide Weidemann dazu entschlossen, einen neuen Eilantrag zu stellen. Würde das Gericht dem Eilantrag statt geben, müsste der Bau der B 50 neu gestoppt werden bis das Bundesverwaltungsgericht über die Revision zum ersten Abschnitt entschieden hat. Auch für den zweiten Abschnitt der Bundesstraße, den Hochmoselübergang, hatte der BUND einen Eilantrag gestellt. Diesem wurde gestern statt gegeben. Zwar hatte das Gericht den Planfeststellungsbeschluss für dieses Teilstück im Januar für rechtswidrig erklärt. Da das Land jedoch Revision eingelegt hatte, war auch hier das Urteil nicht rechtskräftig. Nun muss das Land mit dem Baubeginn jedoch auf jeden Fall bis zur Entscheidung der Revision warten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort