Taxi-Streit bricht erneut aus

Taxi-Unternehmer und Kreisverwaltung liegen wegen der Betriebspflicht im Clinch. Die Firmen werfen dem Kreis Untätigkeit vor. Dieser habe seine Pflicht getan, heißt es wiederum aus der Verwaltung.

 Tagsüber ja, nachts nein. Der Taxibetrieb ist derzeit limitiert. TV-Foto: Winfried Simon

Tagsüber ja, nachts nein. Der Taxibetrieb ist derzeit limitiert. TV-Foto: Winfried Simon

Bernkastel-Kues/Traben-Trarbach. Der Taxenstreit zwischen den Unternehmen in Bernkastel-Kues sowie Traben-Trarbach und der Kreisverwaltung geht weiter. Nach Angaben von Taxi-Unternehmer Thomas Priwitzer (Bernkastel-Kues) stehen seit dem 2. November in beiden Städten wochentags von 2 bis 6 Uhr nachts keine Taxis zur Verfügung.

Bereits im Sommer hatten die Unternehmer für einige Zeit den Nachtbetrieb unter der Woche eingestellt (der TV berichtete). Hintergrund: Die Unternehmer monierten, die Kreisverwaltung definiere den Begriff der "Betriebspflicht" nicht eindeutig. Die Verwaltung müsse ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und gegebenenfalls einen Dienstplan aufstellen, um einen 24-Stunden-Betrieb unter Einbezug aller Unternehmer zu garantieren, damit die "Rosinenpickerei" aufhöre.

In Bernkastel-Kues kam es daraufhin zu einem Gespräch zwischen Stadtbürgermeister Wolfgang Port, den drei in der Stadt ansässigen Taxi-Unternehmen und dem zuständigen Vertreter der Kreisverwaltung. Ergebnis: Die beiden großen Taxi-Unternehmer gewährleisten bis zum Ende der Tourismus-Saison einen nächtlichen Notdienst. Im Gegenzug solle die Kreisverwaltung den Begriff "Betriebspflicht" neu definieren. "Bis heute ist von Seiten der Kreisverwaltung aber nichts geklärt, lediglich ein nichtssagender Entwurf, der mehr Frage offen lässt, als er klärt, wurde bisher vorgelegt", sagt Priwitzer.

Eine Rechtsverordnung müsse allgemein gehalten werden. Es komme auf den Einzelfall an, erläutert Manuel Follmann, Sprecher der Kreisverwaltung. Die Probleme seien geklärt. Die Taxenordnung aus dem Jahr 2005 sei überarbeitet worden, die strittige Frage der Betriebspflicht geklärt. Der Entwurf der neuen Taxenordnung, der auch eine Entgelterhöhung beinhalte, sei von den zuständigen Stellen abgesegnet worden. Der Interessenverband der Taxiunternehmer habe um eine Fristverlängerung bis zum 14. November gebeten. Die Kreisverwaltung gehe davon aus, dass die neue Taxenordnung zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann.

Darin heißt es unter anderem: Die Betriebspflicht orientiert sich an den öffentlichen Verkehrsinteressen vor Ort und an der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Unternehmens. Auf die Frage des TV, ob der Taxenbetrieb auch nachts gewährleistet sein müsse, gab es aber keine konkrete Antwort.

Die Unternehmen behalten ihren Kurs bei. Sie überlegen, so Priwitzer, ob sie von Dezember an schon ab Mitternacht und von Januar an schon ab 22 Uhr der Nachtdienst einstellen.

Meinung

Wie Kaugummi

Es ist für den Außenstehenden schier unmöglich, sich im Taxi-Streit zurechtzufinden. Die Verordnungen sind dehnbar wie Kaugummi. Sogar auf die eindeutige Frage, ob der Taxi-Dienst auch in den Nachtstunden gewährleistet sein muss, gibt es von der Kreisverwaltung keine konkrete Antwort. Das Nachsehen haben die Leute, die nachts dringend ein Taxi brauchen. So was soll es ja geben. c.beckmann@volksfreund.de

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