Titel ist rechtens

WITTLICH. (peg) Guido Eis trägt den Meistertitel zu Recht: Inzwischen haben das Landgericht Saarbrücken und das Pfälzische Oberlandesgericht ihm den "Bestattermeister" zugestanden.

Nach unserem Bericht über Guido Eis als ersten Bestattermeister im Landkreis Bernkastel-Wittlich hatte es Irritationen gegeben: Vertreter anderer Berufsgruppen vertraten die Auffassung, dieser Titel sei für den Verbraucher irreführend. Der Streit beschäftigte auch die Gerichte, die inzwischen entschieden haben: Mit diesem Titel darf nach entsprechender Fortbildung samt bestandener Prüfung zu Recht geworben werden. Am "Bestattermeister" sei nichts zu beanstanden, bestätigte nach den Landgerichten Schweinfurt (Urteil vom 5.12.03) und Zweibrücken (Urteil vom 23.5.05) auch das Pfälzische Oberlandesgericht (Beschluss vom 13.6.05, 4 W 26/05). In Münnerstadt bei Bad Kissingen hatte im Februar das Bundesausbildungszentrum für Bestatter mit angeschlossenem Lehrfriedhof eröffnet. Dort bereiten die Bestatter sich auf die Prüfungen in den Bereichen Hygiene, Recht, Materialkunde, Handwerk, Trauerpsychologie, Dekoration und IT vor. Umfassendes Wissen also, das nach Meinung der Gerichte den Meister im Titel rechtfertigt. Die Prüfung in einem zulassungsfreien Handwerk nimmt ein nach den Bestimmungen der Handwerksordnung sachkundiges Gremium ab. An diese Entscheidung der Handwerkskammer über die Vergabe des Meistertitels sind auch die Zivilgerichte gebunden.

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