Tod am Weinfest der Mittelmosel: Unfallfahrer soll zwei Jahre und drei Monate hinter Gitter

Bernkastel-Kues · Weil ein Mann sich betrunken hinters Steuer setzte, musste eine Fußgängerin sterben. Ihr Begleiter wurde verletzt, vier weitere Personen hatten großes Glück. Der Prozess vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues war von Emotionen geprägt. Auch weil ein Kind die Mutter verlor.

Was für ein Gefühl muss es für Eltern sein dem Mann gegenüberzusitzen, der die Tochter überfahren und getötet hat? Was muss es für ein Gefühl sein, Einzelheiten aus dem Obduktionsbericht zu hören? Die Eltern der 32 Jahre alten Frau, die in den frühen Morgenstunden des 7. September 2014, dem Weinfestsonntag in Bernkastel-Kues, starb, müssen das über sich ergehen lassen. Es fließen auch Tränen im Amtsgericht Bernkastel-Kues, in dem sich ein 22 Jahre alter Traben-Trarbacher verantworten muss.

Der ist geständig: "Ich stehe in vollem Umfang zu meiner Schuld. Es tut mir ungemein leid", sagt er. "Ich habe kein Recht auf Verzeihung", fügt er an. Die kann er von den Angehörigen der Toten auch nicht erwarten, wie sich bei Zwischenrufen zeigt.

Was ist am Weinfest aus Sicht des Angeklagten passiert? Er hat sich mit Freunden verabredet und holt sie mit dem Auto ab. Einer bietet sich offenbar an, nüchtern zu bleiben und das Auto auf dem Nachhauseweg zu steuern. Als sie sich aus den Augen verlieren, fasst der 22-Jährige den verhängnisvollen Entschluss mit dem Auto zu einem Freund nach Lieser zu fahren, um dort zu übernachten. Mehr als zwei Flaschen Wein und Wodka mit Energydrink-Zusatz, hat er intus. In Höhe der Eisdiele in Kues kommt er nach links von der Fahrbahn ab, gerät auf den Bürgersteig und überfährt die Frau und ihren 35 Jahre alten Begleiter. Die beiden kennen sich von früher, sind sich zufällig über den Weg gelaufen.

Der Fahrer fährt weiter. Er gefährdet zwei weitere Fußgänger und in Lieser zwei Polizisten, die nach einem Unfall den Verkehr regeln. Der Mann flüchtet in die Weinberge, lässt sein kaputtes Auto stehen und geht zu einem Freund. Der bringt ihn später nach Traben-Trarbach, wo bereits die Polizei wartet. Eine Blutprobe ergibt einen Promillewert von 0,64. Zur Unfallzeit dürften es zwischen einem und zwei Promille gewesen sein.

Er könne sich an den Unfall nicht erinnern, sagt der Mann. Nur einen Knall habe er bemerkt. Auch der Begleiter der Frau weiß von dem Geschehen nichts mehr. Er hat den Unfall mit Prellungen und Abschürfungen überstanden. Für die Frau, die voll von dem Wagen erwischt wird und mehr als 20 Meter durch die Luft fliegt, kommt dagegen jede Hilfe zu spät.

Die besondere Tragik: Die Frau hat eine sieben Jahre alte Tochter. Die lebt seither bei den Großeltern. "Ein fröhliches, aufgewecktes Kind. Es hat aber auch seine Weinphasen", sagt der Opa. "Die Mama fehlt. Das weiß sie." Für sie seien die Großeltern jetzt Mama und Papa.

Einmal pro Woche bekommt das Mädchen psychologische Hilfe. Auch die Oma ist in Behandlung. "Ich versuche das für mich alleine zu regeln", sagt ihr Mann.

Staatsanwalt Christian Hartwig fordert eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Carsten Donauer, Vertreter der Nebenklage, möchte eine Strafe nahe der Höchstgrenze von fünf Jahren, Verteidiger Frank Rohleff plädiert für ein möglichst mildes Urteil.

Richter Oliver Emmer und seine beiden Schöffen einigen sich auf zwei Jahre und drei Monate. "Sie haben sehr schwere Schuld auf sich geladen", sagt Emmer. Der Angeklagte habe aber Reue gezeigt. Der Richter weist auch auf den wirtschaftlichen Aspekt hin. "Das Verfahren wird sie ruinieren", sagt er. Alleine die möglichen Regressforderungen der Haftpflichtversicherung könnten die bisher aufgelaufene Summe von circa 15.000 Euro vervielfachen. "Es ist die viel schlimmere Strafe mit der Schuld zu leben", sagt der Mann. Er saß seit der Tat in Untersuchungshaft. Die wird bis zum Haftantritt aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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