Tödlicher Unfall: Haftstrafe für 30-Jährigen

Langweiler/Bernkastel-Wittlich · Ein 30-jähriger Mann aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich ist vom Amtsgericht Idar-Oberstein zu einem Jahr Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Er hatte einen 61-jährigen Fußgänger bei einem Autounfall tödlich verletzt und anschließend Fahrerflucht begangen.

Langweiler/Bernkastel-Wittlich. Zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr ohne Bewährung wurde am Amtsgericht Idar-Oberstein der 30-jährige Mann aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich verurteilt, der am 29. Dezember vergangenen Jahres bei Langweiler/Kreis Birkenfeld einen 61-jährigen Fußgänger bei einem Autounfall tödlich verletzt und anschließend Fahrerflucht begangen hatte. Es war für viele ein überraschendes Urteil, hatte doch sogar Staatsanwalt Wolfgang Jung lediglich eine Bewährungsstrafe mit Geldauflage für den jungen Mann gefordert, der nicht vorbestraft ist und dessen Sozialprognose überaus positiv ist.
Nachdem ein technischer und ein medizinischer Gutachter sich bemüht hatten, das Unfallgeschehen so genau wie möglich zu rekonstruieren, kam Strafrichter Johannes Pfeifer zu dem Schluss, dass der Angeklagte in besonders schuldhafter Weise den vermutlich auch nach dem Aufprall noch vermeidbaren Tod des Opfers verursacht habe.Unfall bei starkem Regen


Am Abend des 29. Dezember fuhr der damals 29-Jährige gegen 22 Uhr bei starkem Regen von Langweiler aus auf der K 52 in Richtung Sensweiler. Rund 20 Meter nach dem Einbiegen in die Kreisstraße prallte er mit seinem Geländewagen auf den stark alkoholisierten Fußgänger. Laut des Gutachtens saß, hockte oder lag das Opfer zum diesem Zeitpunkt.
In den Geschehnissen unmittelbar nach dem Aufprall lag dann der Grund für die Haftstrafe ohne Bewährung. Wie sowohl die Spuren auf der Fahrbahn als auch die Verletzungen des Toten belegen, wurde das Opfer noch rund 100 Meter unter dem Wagen mitgeschleift, bevor es sich schließlich vom Fahrzeug löste und am Ende noch vom rechten Hinterrad des Autos überrollt wurde. Die schweren tödlichen Verletzungen waren nach der Spurenlage erst auf dem letzten Viertel der Unfallstrecke entstanden. Der Angeklagte, der während des gesamten Prozesses mit versteinerter Miene und sichtlich betroffen schwieg, hatte über seinen Verteidiger Mario Wacker mitteilen lassen, dass er geglaubt habe, über einen Ast gefahren zu sein und den Unfall nicht bemerkt zu haben.
Allerdings erläuterte der technische Sachverständige Frank Schuler, dass der Fahrer sowohl am Verhalten des Fahrzeugs als auch akustisch etwas hätte registrieren müssen, zumal die Straße an dieser Stelle leicht ansteigt und die Bremswirkung des rund 65 Kilo schweren Opfers auf das Fahrzeug nur durch eine gezielte Beschleunigung auszugleichen gewesen sei.
Der medizinische Gutachter Prof. Dr. Reinhard Urban, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin in Mainz, kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Der Körper des Opfers sei den Verletzungen nach nicht einfach nur linear mitgeschleift worden. "Bis zum Punkt des Aufpralls hätte das jedem von uns passieren können", stellte Richter Pfeifer in seiner Urteilsbegründung fest.Auf den letzten Metern getötet


Danach aber habe der Angeklagte über eine Strecke von 80 bis 90 Metern und einen Zeitraum von mindestens sechs Sekunden sein Fahrzeug aber nicht abgebremst, sondern sogar noch beschleunigt. "Erst auf den letzten Metern ist das Opfer getötet worden", führte Pfeifer aus. "Wenn Sie gebremst hätten, wäre es nicht zum Überrollen gekommen, und das Opfer würde noch leben." Der 30-Jährige sei weitergefahren, so Pfeifer, und habe vermutlich nicht einmal in den Rückspiegel geschaut. Bei der Strafzumessung, so betonte Pfeifer, dürfe es keinen Unterschied ausmachen, ob das Opfer "ein Quartalssäufer oder ein kleines Kind" gewesen sei, es dürfe dabei keine zwei Klassen von Menschen geben.
Pfeifer räumte bei seiner Begründung ein, dass das Urteil in der Berufungsinstanz vermutlich keinen Bestand haben werde. "Aber ein anderes Urteil kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, und ich mache meine Entscheidung nicht in vorauseilendem Gehorsam von der Berufungskammer abhängig."
Dem Verurteilten riet Pfeifer, sich einer therapeutischen Behandlung zu unterziehen. "Sie müssen damit fertig werden", sagte er. "Es ist Ihr Schicksal. Und Sie müssen lernen, es anzunehmen, sonst werden Sie daran zerbrechen."

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