Umweltschutz im Konsens ist das Ziel

BERNKASTEL-WITTLICH. Fast wäre in der Region das größte Naturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz entstanden. Nun wurde das Areal "Wälder zwischen Wittlich und Cochem" zum weniger streng geschützten Vogelschutzgebiet erklärt - zur Erleichterung der Betroffenen.

In einigen Gemeinderäten hatte das "Naturschutzgebiet (NSG) Wälder zwischen Wittlich und Cochem" bereits auf der Tagesordnung gestanden. Die Räte waren wenig erfreut über die strikten Vorgaben, die es für die im NSG liegenden Gemeindewälder hätte geben sollen. Otto-Maria Bastgen, VG-Bürgermeister von Kröv-Bausendorf, formulierte die Kritik überspitzt so: "Wäre das Naturschutzgebiet gekommen, dann hätten wir den Forst gleich einstellen können. Der Bau von neuen Wegen wäre dann wohl nicht mehr möglich gewesen." Zwei Drittel des Waldes der VG gehören zum Schutzgebiet. Ähnliche Kritik gab es in den Verbandsgemeinden Wittlich-Land sowie Traben-Trarbach. In der VG Traben-Trarbach liegen neben Waldflächen auch einige Weinberge im Schutzgebiet, für die man massive Einschränkungen befürchtete. Doch nun wurde das Areal "Wälder zwischen Wittlich und Cochem" nicht zum Naturschutzgebiet erklärt, sondern dank des flott verabschiedeten Landespflegegesetzes zum weniger stark reglementierten Vogelschutzgebiet. Die Betroffenen sind erleichtert. Denn nun soll es keine strikten Ge- und Verbote wie in der NSG-Verordnung geben. Im neuen Landespflegesetz werden lediglich erhebliche Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Erhaltungsziele der anvisierten Arten und Lebensräume als unzulässig erklärt. Land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung nach den Regeln der guten fachlichen Praxis sind in der Regel erlaubt. In der VG Wittlich-Land wie in Kröv-Bausendorf hofft man auf geringere Einschränkungen. Bastgen: "Zwar gibt es noch keine Konkretisierungen, aber es ist doch so, dass es hier viele seltene Vögel, zum Beispiel den Schwarzstorch, bei der bisherigen Nutzung gibt. Deshalb sollte man keine zu großen Einschränkungen machen."SGD: Kommunale Wälder wenig einschränken

Die Hoffnung scheint berechtigt. Bei der Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord, die die Bewirtschaftungspläne für die Vogelschutz- und FFH-Gebiete erarbeitet, heißt es, man versuche, die Wälder der Kommunen im Gegensatz zum Staatsforst möglichst wenig einzuschränken. Peter Keiner von der SGD Nord: "Die Planung soll den Gemeinden und privaten Nutzern nicht übergestülpt werden, sondern im Konsens erarbeitet werden. Die Betroffenen sollen ihre Nutzungsvorstellungen und wirtschaftlichen Erwartungen einbringen." Zu den Verträglichkeitsprüfungen, die das Landespflegegesetz für alle Vorhaben vorschreibt, die sich auf die Erhaltungsziele der Schutzgebiete auswirken können, meint Keiner: "Die Prüfungen sollen keine unüberwindlichen Hürden sein, die Verhältnismäßigkeit soll gewahrt werden." Auch im Vorfeld hatte die SGD Nord in einigen Fragen bereits eingelenkt. Als die nach EU-Richtlinie vorgeschriebenen FFH- und Vogelschutzgebiete bekannt gegeben wurden, hatte es einiges an Kritik gegeben. Die VG Kröv-Bausendorf hatte dann erfolgreich darauf hingewirkt, dass die Ortschaften nicht in das Vogelschutzgebiet mit einbezogen werden. Ähnlich war es bei den Bauern. Laut Manfred Zelder, dem Vorsitzenden des Bauern- und Winzerverbandes, erreichten sie, dass nur einige landwirtschaftliche Nutzflächen zu FFH- oder Vogelschutzgebiet erklärt wurden.

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