Unbekannte weiden Schwäne am Moselufer aus - Tierärztin vermutet Hunger als Motiv

Traben-Trarbach/Kröv · Erneut sind tote Schwäne am Moselufer gefunden worden. Zwei der Tiere sind ausgeweidet worden, vermutlich um das Brustfleisch zum Verzehr zuzubereiten. Tierärztin Daniela Mamic aus Traben-Trarbach spricht von einer neuen Qualität der Gewalt gegen Tiere.

 Insgesamt drei Schwäne sind am Wochenende am Moselufer gefunden worden. Zwei von ihnen wurden ausgenommen. Das Motiv war wahrscheinlich Hunger.

Insgesamt drei Schwäne sind am Wochenende am Moselufer gefunden worden. Zwei von ihnen wurden ausgenommen. Das Motiv war wahrscheinlich Hunger.

Foto: Tierarztpraxis Mamic

"Es ist jedes Jahr dasselbe: In der dunklen Jahreszeit wird Jagd auf Schwäne gemacht!" ärgert sich Susanne Merten aus Traben-Trarbach. Sie ist Mitglied einer Vereinigung, die sich für den Schutz von Vögeln einsetzt. Am vergangenen Wochenende seien an drei Stellen tote Schwäne entdeckt worden, sagt sie.

In Kröv, Wolf und Traben habe man am Moselufer tote Tiere gefunden. "Zwei waren bereits ausgenommen worden. Das ist eindeutig Wilderei", sagt Merten. Der dritte Schwan habe vermutlich einen Genickbruch erlitten, müsse aber noch weiter untersucht werden. "Wahrscheinlich sind die Übeltäter gestört worden und haben das Tier mit gebrochenem Genick da liegen gelassen", vermutet Merten.

Dr. Daniela Mamic, Tierärztin in Traben-Trarbach, hat die Schwäne untersucht und dabei eine weitere Entdeckung gemacht: "Einer der Schwäne war noch relativ frisch. Bei ihm war eindeutig zu erkennen, dass die Brustmuskulatur herausgetrennt wurde. Vermutlich wurde er mit einem Stich ins Herz getötet. Dann hat man ihn ausbluten lassen, um ihn auszunehmen." Zu welchem Zweck? "Das könnte jemand gewesen sein, der schlichtweg Hunger hatte. So was habe ich bisher noch nicht gesehen", antwortet die Tierärztin. Sie habe daraufhin bei der Polizei Anzeige wegen Wilderei und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (siehe Extra) erstattet.

Bei dieser sogenannten "Jagdwilderei" handelt es sich um einen Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann (Paragraf 292 Strafgesetzbuch). Die Polizei in Traben-Trarbach und auch die Wasserschutzpolizei in Bernkastel-Kues bestätigen die drei Vorfälle gegenüber dem TV. Hans-Peter Kutscheid, ebenfalls Mitglied der Vogelschutz-Vereinigung, weist darauf hin, dass häufig verletzte und auch tote Schwäne und Nilgänse gefunden werden.

In den vergangenen zehn Jahren habe er über 250 Fälle dokumentiert. Er habe auch verletzte Schwäne gefunden und versorgt. Relativ häufig würden sie zum Beispiel Angelköder oder Angelschnüre verschlucken und verhungern, sofern sie nicht von dem verschluckten Köder befreit würden. Grundsätzlich gilt, dass Angler, die bemerken, dass ein Schwan sich einer Angel verfangen hat, dies der Polizei melden sollen, damit der Schwan fachgerecht befreit werden kann. Wer Beobachtungen zu dem Vorfall gemacht hat, kann sich bei der Wasserschutzpolizei in Bernkastel-Kues, Telefon 06531-9618-0, oder bei der Polizei in Traben-Trarbach, Telefon 06541-6270 melden.

EXTRA:
Nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

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