Ungeborene Frischlinge im Wald entdeckt

Traben-Trarbach · Es ist nicht der erste Fall, den die Tierrechtsinitiative pro iure animalis anzeigt: Die Gebietsbeauftragte für Mosel/Hunsrück hat im Raum Traben-Trarbach vor einem Hochsitz ungeborene Frischlinge gefunden. Die Staatsanwaltschaft Trier hat Ermittlungen eingeleitet.

Traben-Trarbach. Für Andrea Ilges war es ein unerfreulicher Anblick: "Vor einem Hochsitz" hat die Traben-Trarbacher Tierrechtlerin "mehrere Frischlinge, die noch in der Fruchtblase eingehüllt waren", gefunden. Das teilt die Initiative pro iure animalis, deren Gebietsbeauftragte für den Raum Mosel/Hunsrück Ilges ist, in einer Pressemittleiung und im Internet mit. Dort gibt es auch Bilder.
Eine Anzeige ist bei der Staatsanwaltschaft Trier gestellt worden, bestätigt Oberstaatsanwalt Ingo Hromada auf TV-Anfrage. Nun werde der Fall an die Polizei weitergegeben. Die Organisation pro iure animalis sei ein "heftiger Anzeigeerstatter", sagt Hromada. Bereits vor einigen Monaten zeigten die Tierrechtsaktivisten einen weiteren Fall aus dem Raum Traben-Trarbach an. Damals hatte Ilges laut Pressemitteilung zwei Mal beobachtet, dass auf dem Rücksitz eines Autos "offen sichtbar, ohne Hülle oder Koffer, eine Jagdwaffe unbeaufsichtigt deponiert wurde". Oberstaatsanwalt Hromada: "Das Verfahren wurde eingestellt, der Fall war strafrechtlich nicht relevant. Es wurde Beschwerde dagegen eingelegt." Eine Einschätzung zu dem aktuellen Fall kann er nicht geben, die Ermittlungen müssten abgewartet werden.
Kreisjagdmeister Hans-Günther Vanck erklärt auf TV-Anfrage, dass die "Entsorgung von Wildtieren und Resten von erlegtem Wild" sowie von "gefallenem Wild, das nicht an Ort und Stelle verbleiben kann" jagdrechtlich klar geregelt sei. Beim rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz gibt es Leitfäden. Vanck erklärt, dass Jäger nach dem Aufbrechen von erlegtem Wild die Reste im Wald liegen lassen können, sie müssen nur "gemeinwohlverträglich" abgelegt werden, also so, dass etwa Spaziergänger davon nicht gestört werden. Die Ablagestelle vor einem Hochsitz sei in Ordnung. Dass scheinbar ein trächtiges weibliches Tier erschossen wurde, sei kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Auch nicht, die ungeborene Frucht im Wald liegen zu lassen. Verboten sei es allerdings, ein Tier zu schießen, das bereits Junge hat.
Harald Hoos, Leiter von pro iure animalis, erklärt, es gebe mehrere "schockierende Ereignisse." Ein Vorwurf: "Die Art der Jagdausübung geht in Richtung Wild-West-Veranstaltung." Hoos sagt: "In dem betreffenden Revier sind 20 Stellen angelegt, an denen Tiere gefüttert werden", um das Wild anzulocken und zu schießen. Erlaubt sind laut Landesjagdverordnung für 150 Hektar Fläche nicht mehr als zwei Stellen, je weitere 150 Hektar nicht mehr als eine der sogenannten Kirrstellen. Außerdem sei "ein an einen Pflock angebundenes totes und aufgeschlitztes Reh" gefunden worden. Diese Fälle seien bei der unteren Jagdbehörde angezeigt, so Hoos. Die werde nun hoffentlich tätig.
"Der Kreisverwaltung liegen mehrere Eingaben von pro iure animalis vor, die verschiedenste Sachverhalte betreffen", bestätigt Manuel Follmann, Pressesprecher der Kreisverwaltung. "Weitere Angaben können hierzu nicht gemacht werden." Grundsätzlich leite die Kreisverwaltung, stelle sie Rechtsverstöße fest, "gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitsverfahren ein". Habe der Fall strafrechtliche Relevanz, werde er an die Behörden abgegeben.
Der Jagdpächter war für eine Stellungnahme bis Redaktionsschluss nicht erreichbar.

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