Unmutswelle über Flutgebiete

Die Überschwemmungsgebiete an der Mosel sollen deutlich ausgedehnt werden. Dies sieht das neue Hochwasserschutzgesetz vor. Viele Anrainergemeinden haben dies schon kritisiert. In Cochem kam es nun zu einem Gespräch zwischen Bürgermeistern und der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord.

Cochem. Die Neufestsetzung der Überschwemmungsgebiete der Mosel sorgt weiterhin für Unmut bei vielen Anrainergemeinden. Die Kommunalpolitiker befürchten einen Eingriff in ihre Planungshoheit und sehen die Rechte der Grundstückseigentümer bedroht (der TV berichtete). Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden trafen sich gestern in Cochem mit Vertretern der SGD Nord. Ergebnis: In bestehenden Baugebieten und in den Orten, die in diesen Flutgebieten liegen, darf zwar unter strikten Auflagen gebaut werden, neue Baugebiete in den Überschwemmungsgebieten werden aber nicht mehr genehmigt. Dies könnte auch Auswirkungen auf den geplanten Hafen und die Feriensiedlung bei Zell haben, wo es wohl zu Planungsänderungen kommen muss."Das Schreiben mit der Neufestsetzung der Flutgebiete ist bei vielen wie ein Blitz eingeschlagen", sagte Landrat Manfred Schnur, der zu dieser Gesprächsrunde eingeladen hatte. Auch wenn es für viele Gemeinden wohl nur geringe Änderungen gibt, "für manche ist das auch ein deutlicher Eingriff", so der Landrat.Hintergrund dieser Diskussion ist das Hochwasserschutzgesetz von 2005, in dem der Bund die Länder verpflichtet, Überschwemmungsgebiete auszuweisen, die sich an einer Flut orientieren, die mindestens alle 100 Jahre zu erwarten ist. Bisher galt an der Mosel eine Verordnung, die sich an dem Hochwasser von 1993 orientiert. Die jetzt vorliegende Rechtsverordnung geht allerdings darüber hinaus. Jahrhundert-Hochwasser 30 bis 50 Zentimeter höher

"Im Schnitt liegen die angenommenen Hochwasserwerte für ein solches Jahrhundertereignis um 30 bis 50 Zentimeter über dem Hochwasser von 1993", so Hans-Joachim Arenz von der SGD Nord. Beim Pegel Cochem beispielsweise wurde 1993 ein Wasserstand von 10,34 Meter angezeigt, das nun prognostizierte Jahrhunderthochwasser erwartet für den Pegel Cochem 10,74 Meter."An diesen Vorgaben können wir wenig ändern", machte In grid Schüttler von der SGD Nord klar. "Da gibt es nur sehr wenig Spielräume, und wir müssen das Bundesgesetz umsetzen", bat sie die Kommunalpolitiker um Verständnis. Sie wies darauf hin, dass Hochwasser in der heutigen Zeit oft wesentliche Schäden in besiedelten Gebieten verursacht, die nicht selten auf eine nicht hochwasserangepasste Bebauung zurückzuführen sind. Beide Sprecher der SGD Nord verdeutlichten, dass in bestehenden Baugebieten und bei vorhandenen Baulücken unter strengen Auflagen und Bedingungen auch weiterhin Baugenehmigungen erteilt werden. "Wir machen ja nichts Neues. Seit drei Jahren richten wir uns schon nach den Vorgaben des neuen Gesetzes", so Ingrid Schüttler. Und Joachim Arenz ergänzte: "In diesen drei Jahren haben wir auch nie Streit mit den Kommunen geführt." Nur 0,5 Prozent der geplanten Baumaßnahmen sind nach seinen Worten davon betroffen. Arenz: "In der Praxis ändert sich nichts."Worte, die viele Bürgermeister sicher mit Erleichterung gehört haben. Was die SGD-Vertreter allerdings auch klarmachten, ist, dass neue Baugebiete in den Überschwemmungsgebieten nicht mehr genehmigt werden. "Der Gesetzgeber hat hier die Messlatte so hoch gelegt, dass wohl keiner darüber kommt", betonte Joachim Arenz.Das könnte auch für neue Ferienanlagen wie die geplante in Zell relevant sein, die mit Teilen in den neuen Flutgebieten liegt. "Hier muss bei der Planung drauf geachtet werden", so Zells VG-Bürgermeister Karl Heinz Simon. Landrat Schnur äußerte Verständnis für die Sorgen mancher Bürgermeister. "Wir haben hier Steilhänge, die Bahn, Straßen, jetzt auch den Hochwasserschutz und die Landespflege. Das alles so zu gestalten, dass die Kommunen noch planen können, ist nicht einfach."Mehrere Ortsgemeinden haben bereits Stellungnahmen abgegeben, die nun in Koblenz geprüft werden. Danach werden die möglicherweise überarbeiteten Karten wieder an die Kommunen zurückgesandt und die Rechtsverordnung erlassen. Schnur: "Wir wollten heute keine Schützengräben ziehen, sondern einfach nur erfahren, was auf unsere Kommunen zukommt."

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