Unterstützung für Lernwillige

BERNKASTEL-WITTLICH. Bildung wird vielfach gefördert: Es gibt BAföG für den Besuch weiterführender Schulen, das Meister-BAföG und den Bildungskredit.

Die Möglichkeit einer Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) besteht nicht nur für ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule, sondern auch für den Besuch weiterführender Schulen. Zu den weiterführenden Schulen zählen die Berufsfachschule, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt, die Berufsaufbauschule und die Fachoberschule. Darüber informiert der Fachbereich Soziale Sonderleistungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Die Voraussetzungen für die Gewährung der Ausbildungsförderung sind so konzipiert, dass einem großen Personenkreis die Möglichkeit der Förderung eröffnet ist. Eine weitere Förderungsmöglichkeit besteht nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Form des so genannten "Meister-BAföG" für Voll- und Teilzeitlehrgänge. Es wird darauf hingewiesen, dass Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz erst ab dem Antragsmonat gewährt werden können, frühestens ab dem Schul- beziehungsweise Lehrgangsbeginn. Eine weitere Möglichkeit der Förderung einer Ausbildung besteht im Rahmeneines so genannten Bildungskredits. Unabhängig von BAföG-Leistungen kann diese finanzielle Hilfe in Anspruch genommen werden, um besondere Ausgaben zudecken. Dieser Bildungskredit kann sich auf bis zu 24 Monatsraten zu 300 Euro belaufen. Berechtigt sind volljährige Schüler, die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden, im vorletzten oder letzten Jahr dieser Ausbildung. Zuständig für die Bewilligung eines Bildungskredits ist das Bundesverwaltungsamt in Köln. Anträge gibt es beim Bundesverwaltungsamt in Köln unter der Hotline: 0188/8358-4492, Fax: 0188/8358-4850, E-Mail: Bildungskredit@ bva.bund.de oder der Kreisverwaltung, Fachbereich Soziale Sonderleistungen, Hermann Lorenz, Telefon 06571/ 14-374, Fax: 06571/940232, E-Mail: Hermann.Lorenz@ Bernkastel-Wittlich.de. Infos und Anträge sind auch im Internet unter www.Bafoeg.bmbf.de abrufbar. Anträge sind ferner erhältlich bei der Bürgerberatung in der Eingangshalle der Kreisverwaltung.

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