Urteil in Bernkastel-Kues: Zweieinhalb Jahre Haft für Zinsbetrüger

Bernkastel-Kues/Neumagen-Dhron · Ein 56-Jähriger muss wegen Betrug und Untreue in Haft. Rund 180.000 Euro hat sich der Mann ergaunert - in bar und gegen Quittung. Die Richterin kritisierte während des Prozesses, wie leicht dem Mann seine Betrügereien gemacht worden seien.

Bis zu 18 Prozent Zinsen! Wer sich von solch einem Angebot ködern lässt, muss sich nicht wundern, wenn er betrogen wird. Richterin Claudia Stadler kritisiert, dass es für den Angeklagten zu leicht war, mit Versprechungen über Zinserträge zwischen sieben und 18 Prozent an das Geld anderer Leute zu kommen. Wären die Geschädigten, in der Mehrzahl Bürger aus Neumagen-Dhron, Realisten, hätte der Prozess vor dem Amtsgericht in Bernkastel-Kues, eine andere Dimension.

Doch sie ist so hoch, dass der Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Untreue für zweieinhalb Jahre hinter Gitter muss. Etwa 179 000 Euro soll der 56-Jährige unter Vorspiegelung hoher Gewinne von Leuten, die zum Teil seine Freunde waren, in Empfang genommen haben - in bar und gegen Quittung. Er gibt an, das Geld an die Geschäftsführerin einer Kapitalvermittlungsagentur weitergegeben zu haben. Er habe nur einen Fehler gemacht. "Ich habe mir das nicht quittieren lassen. Ich hatte blindes Vertrauen in sie." Von "blindem Vertrauen" in den Angeklagten spricht auch einer der Hauptgeschädigten. Er hat ihm über einen längeren Zeitraum mehr als 37 000 Euro überlassen. Einiges kam an Zinsen zurück, sodass sein finanzieller Schaden bei etwa 22 600 Euro liegt.

Der Angeklagte sagt, dass die Geschäftsführerin ihm das Geld für die Zinsen und erste Rückzahlungen gegeben habe. Staatsanwalt Stefan Buch, Richterin Stadler und ihre beiden Schöffen glauben, dass der Mann das gesamte Geld für sich behalten hat und immer mal wieder etwas ausbezahlte, um die Sache am Laufen zu halten. Als es dann in großem Stil an Rückzahlung gehen sollte, sei die Geschichte geplatzt. Fakt ist, dass der Angeklagte, der eine gewisse Zeit auch als Geschäftsführer der Agentur arbeitete, in eine finanzielle Schieflage geriet und die Position aufgab. Seine Ex-Kollegin wollte ihn aber nicht fallen lassen, bot ihm weitere Mitarbeit an.

Von den fast 180 000 Euro haben sie keinen Cent gesehen. Ihre Agentur genieße seit 30 Jahren einen guten Ruf. Den könne sie nicht aufs Spiel setzen. Was der Angeklagte sage, sei "absolut gelogen". Staatsanwalt Buch spricht von "hoher krimineller Energie". Zugute kommt dem Angeklagten, dass er nicht vorbestraft ist. Sein Mandant habe sogar Privatinsolvenz beantragt und nicht in Saus und Braus gelebt, sagt Verteidiger Sven Collet. Ihm sei höchstens Beihilfe vorzuwerfen und eine Strafe von einem Jahr und vier Monaten - natürlich mit Bewährung. Selbst eine zweijährige Haftstrafe sei zur Bewährung auszusetzen. Das Gericht schickt ihn in Haft.

Die Hauptgründe: "Er hat alles penibel dokumentiert", sagt Richterin Stadler, aber er habe keine Quittungen über die Weitergabe des Geldes. "Das ist lebensfremd." Wenn stimme, was er sage, sei auch nicht nachzuvollziehen, wieso er sich nicht mit allen Kräften gegen die Geschäftsführerin gestellt habe. Stadler: "Man lässt sich doch nicht sein Leben ruinieren." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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