Vereine können Schule weiter nutzen

Nachdem sich die Türen der Grundschule Ürzig endgültig geschlossen haben, gilt es, sich über die künftige Nutzung der Räume Gedanken zu machen.

Ürzig. (urs) Überstürztes Handeln wäre fehl am Platz. Doch auf die lange Bank schieben will die Gemeinde Ürzig die künftige Nutzung der seit diesem Schuljahr geschlossenen Grundschule auch nicht. "Wir lassen mal den Winter rumgehen", kommentiert Ortsbürgermeister Arno Simon das weitere Vorgehen des Gemeinderates. In dieser Zeit könnten sich dann auch die Emotionen etwas legen. Keinesfalls soll es eine überstürzte Einscheidung geben.Das Aus für die Ürziger Grundschule war schneller als ursprünglich erwartet gekommen (der TV berichtete). Nachdem abzusehen war, dass die Schule in spätestens zwei Jahren ohnehin geschlossen worden wäre, gab es für das laufende Schuljahr nur noch Anmeldungen von vier Kindern. Die übrigen Eltern hatten sich entschieden, ihre Sprösslinge in der Grundschule Zeltingen-Rachtig anzumelden. Dabei hatte auch die Entscheidung der Schulbehörde eine Rolle gespielt, die jüngsten drei Schuljahre in einer Lerngruppe zu unterrichten. Bis dahin hatten das erste und zweite sowie das dritte und vierte Schuljahr eine Lerngruppe gebildet. Der ursächliche Grund für die Schließung ist jedoch der beständige Rückgang der Schülerzahlen.Gemeinde erhält Gebäude nach Schulschließung zurück

Die Frage, wie die Schule in Zukunft dennoch mit Leben gefüllt werden kann, wird erst im Frühjahr ausführlich diskutiert werden. Laut Simon ist der Rat so verblieben, dass die Fraktionen sich bis dahin ihre Gedanken dazu machen. Eine denkbare Nutzungsvariante für das Gebäude wäre aber zum Beispiel eine Art Vereinshaus. Dafür würde nicht zuletzt sprechen, dass einzelne Räume ohnehin seit längerer Zeit von Vereinen wie dem Gesangverein oder Tanzgruppen genutzt werden.Derzeit ist das Gebäude allerdings noch in Trägerschaft der Verbandsgemeinde (VG). Nach Auskunft des für Schulen zuständigen Manfred Knob ist das aber eine reine Formalität. Eigentümer der Immobilie sei momentan zwar die VG. Doch laut Schulgesetz seien Schulen nach ihrer Schließung samt der Grundstücke wieder an die jeweiligen Gemeinden zurück zu geben. Im Fall Ürzig handele es sich ja um eine Schule, die vor Jahren von der Gemeinde gebaut worden und dann später an die VG als neuen Schulträger übergegangen sei. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier habe das für die Rückübertragung erforderliche Verfahren bereits eingeleitet. Ungeachtet dessen könne die bisherige Nutzung von Räumen durch örtliche Vereine oder Gruppen uneingeschränkt weiter laufen, macht Knob deutlich. Denn gerade in dieser Hinsicht gebe es derzeit des öfteren Nachfragen von Bürgern.

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