Verschmähte Liebe: 23-Jähriger terrorisiert seine Ex

Das nächtliche Kappen des Telefonkabels am Haus seiner ehemaligen Freundin war nur eine Variante des Terrors, mit dem ein 23-Jähriger aus einem Moselort gegen die Trennung rebellierte. Dieser Sachbeschädigung, für die der Mann vom Amtsgericht in Cochem mit einem Strafbefehl rechtskräftig zu 50 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt wurde, ging das klassische Stalkingprogramm voraus, berichtete die betroffene 21-jährige Studentin.

Cochem. (bm) Nachstellungen, Drohungen, Briefe, Anrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit, SMS-Flut und Beleidigungen im Internet. "Die ganze Familie musste darunter leiden", sagte die Zeugin.Das Telefonkabel am Haus der Familie fiel der Verzweiflung des verschmähten Liebhabers in einer Dezembernacht 2007 zum Opfer. Der Angeklagte räumte ein, dass er gegen 23 Uhr an dem Fenster eines Zimmers klopfte, in dem er seine Ex-Freundin durch die Scheibe am Computer arbeiten sah. Da diese aber nicht auf ihn reagierte, sei er nach Hause gegangen. Zuvor habe er jedoch eine weihnachtliche Tonfigur im Gartenteich versenkt.Die Studentin berichtete, dass sie nach den Klopfzeichen das Zimmer verlassen hat. Als sie sich eine Stunde später wieder ins Internet einloggen wollte, war die Leitung tot. Am nächsten Morgen entdeckte ihr Bruder das durchtrennte Telefonkabel.Ein Nachbar war zur besagten Zeit von einem ungewohnten Geräusch geweckt worden. Durch sein Schlafzimmerfester beobachtete der Rentner den Angeklagten, wie der Angeklagte auf dem Boden liegend tief in den Gartenteich griff und "einen roten Gegenstand" herausfischte, sich in Richtung Haus bewegte und dann wieder auftauchte. "Dann sah ich deutlich, dass der Gegenstand lang und zweiteilig war", sagte der Zeuge. Und als er am nächsten Morgen von der gekappten Telefonleitung erfuhr, kombinierte der gelernte Schmied, dass der rote zweiteilige Gegenstand möglicherweise ein Bolzenschneider war.Der vorbestrafte Angeklagte, der während der Verhandlung meist mürrisch wirkte, hin und wieder genervt zur Decke schaute oder ausgiebig die Haut seines Unterarms untersuchte, stritt die Tat ab. Allerdings zog er auf Anraten seines Verteidigers den Widerspruch gegen den Strafbefehl zurück, da er aufgrund der Beweislast mit einer noch höheren Strafe hätte rechnen müssen.

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