Viele Probleme lassen sich im Vorfeld lösen

Was müssen Verantwortliche berücksichtigen, wenn Jugendliche ihre Veranstaltung besuchen? Der "Arbeitskreis Jugendschutz und Suchtprävention" gibt Tipps. Vieles lässt sich schon im Vorfeld klären.

Bernkastel-Wittlich. (iro) Jugendschutz bei Veranstaltungen ist ein Dauerthema: Jugendliche und junge Erwachsene sollen die Möglichkeit haben, zu feiern und Spaß zu haben. Dabei darf jedoch das Jugendschutzgesetz nicht außer Acht gelassen werden. Es soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihre Entwicklung schützen, beispielsweise vor dem Konsum von Alkohol.Zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 22. April, in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Sitzungssaal N 8 lädt der "Arbeitskreis Jugendschutz und Suchtprävention" alle ein, sich mit dem Thema Jugendschutz bei Veranstaltungen näher zu befassen. Von 19 bis 22 Uhr haben Vertreter von Gemeinden, Vereinen, Verbänden und Schulen die Gelegenheit, sich zu informieren und gemeinsam mit Fachleuten von Jugendamt, Caritas, Polizei und Ordnungsamt mit dem Thema auseinanderzusetzen. Haftungs- und zivilrechtliche Aspekte beleuchtet Rechtsanwalt Winfried Schabio vom Rechtsanwaltsbüro Schabio in Wittlich. Veranstalter müssen eventuell haften

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es gerade bezüglich des sensiblen Themas "Jugendschutz bei Veranstaltungen" immer wieder schwierige Situationen in der Praxis gibt. Die meisten kritischen Punkte lassen sich im Vorfeld der Veranstaltung bei einer praxisorientierten Planung klären. Der Arbeitskreis Jugendschutz/Suchtprävention möchte die unterschiedlichen Fragestellungen aufgreifen: Wie geht man als Verantwortlicher im Verein oder in der Gemeinde mit den Jugendschutzbestimmungen um? Welche haftungsrechtlichen Konsequenzen können auf den Veranstalter zukommen?Nur ein Beispiel: Eine Gruppe junger Leute zwischen 14 und 19 Jahren randaliert im Festzelt, nachdem sie vom Sicherheitsdienst aufgefordert werden, um 3 Uhr morgens das Zelt zu verlassen. Die Folgen sind Anzeigen wegen Körperverletzung und Beleidigung. Alkohol sei unkontrolliert an die jungen Leute ausgegeben worden, Alterskontrollen seien nur bis 23 Uhr erfolgt, ein Aushang der wichtigsten Jugendschutzbestimmungen fehlte, und kein alkoholfreies Getränk sei billiger angeboten worden als die alkoholhaltigen Getränke.Ansprechpartner für die Veranstaltung des Arbeitskreises Jugendschutz/Suchtprävention im Kreis Bernkastel-Wittlich sind Kreisjugendpfleger Peter Caspers, Telefon 06571/14389 und der Beauftragte für Jugendsachen der Polizeidirektion Wittlich, Hubert Lenz, Telefon 06571/9152-527.

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