Von Unmut und Chancen

BERNKASTEL-WITTLICH. (mai) Die Vorschläge für die neuen FFH-Gebiete sorgen im Kreis weiter für Unmut und viele Befürchtungen. Doch gibt es auch positive Sichtweisen auf das Thema.

Der Unmut in den Kommunen aufgrund der schlechten Informationspolitik und dem generellen Vorgehen bei den Neu-Ausweisungen der Flora-Fauna-Habitat-Flächen ist auch nach der Informationsveranstaltung in Irrel (der TV berichtete) immer noch enorm. Und das, obwohl alle betonen, dass sie prinzipiell für Umweltschutz sind. Bürgermeister beklagen den Verlust von Planungssicherheit und der kommunalen Selbstverwaltung. Konkret wird in fast allen Verbandsgemeinden kritisiert, dass die Schutz-Flächen noch nicht genau eingegrenzt werden können, weil Karten fehlen. Große Unsicherheit herrscht, was die weitere Nutzung angeht. So fragt man sich in der VG Neumagen-Dhron, ob die Hubschrauberspritzung in den Weinbergen weiterhin erlaubt sei. Zudem werden Kollisionen mit vielen Planungen befürchtet, unter anderem bei einer Windkraftanlage, einer Landesstraße, der möglichen Erweiterung eines Wohnmobilstellplatzes (alle Neumagen-Dhron) und Baugebieten (siehe Text "Betroffene Gebiete"). Was sagt die zuständige Behörden zu den Fragen und Vorwürfen? Der Leiter der Abteilung Naturschutz im Landesamt für Umweltschutz (LfU) Hans-Otto Wald, überrascht mit der Feststellung, dass außer den 1:25 000er Karten zunächst keine parzellengenaue Abgrenzung geplant sei. Sein Sachbearbeiter konkretisiert: "Für uns ist die Grenzziehung nicht so wichtig, weil es um Lebensraumtypen geht. So sind in den Weinbergen von Neumagen-Dhron für uns vor allem die Felsen mit ihren Pioniergrasfluren und Schmetterlingen interessant." Das Bedürfnis nach Grenzen sei zwar verständlich, aber auch typisch deutsch. Die Grenzen seien erst wichtig, wenn es um die Förderung gehe, genauere Karten würden später geliefert. Bei gleichbleibender Nutzung sieht Abteilungsleiter Wald generell kein Problem für die Besitzer von FFH-Flächen. Bei der Hubschrauberspritzung verweist er dennoch an die für das Management der Flächen zuständige SGD Nord. Dort seien die Zuständigen nicht zu erreichen, hieß es gestern. Der TV solle sich an die Kreisverwaltung wenden. Die wiederum verneint die Zuständigkeit. Weiter meint Wald, rechtskräftige Bebauungspläne würden von der FFH-Richtlinie nicht berührt. Gehe es um noch nicht rechtskräftige Nutzungsänderungen, müssten Verträglichkeitsprüfungen gemacht werden, die der Antragsteller bezahlen muss. Bei aller Kritik, es gibt auch positive Sichtweisen auf das Thema FFH. So meint Michael Grehl, Diplomingenieur für Landschaftsplanung und in der Bauverwaltung der VG Morbach tätig: "Man muss auch die Chancen sehen und an Fördergelder oder den Tourismus denken. Ein FFH-Gebiet bedeutet intakte Natur, damit kann man werben." Heide Weidemann, Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt- und Naturschutz, sieht die FFH-Gebiete, die in das Netz Natura 2000 mit geschützten Flächen aufgenommen werden sollen, als Chance für die Landwirtschaft: "Die Förderpolitik der EU wird sich drehen. Gesellschaftlich sinnvolle Leistungen sollen gefördert werden, das heißt, je umweltschonender desto mehr Geld." Sie glaubt, dass die Fördermittel zukünftig in die Natura 2000-Gebiete fließen werden. Manfred Zelder, Vorsitzender des Kreis-Bauernverbandes, räumt ein, dass dies zutreffen könne, doch kritisiert er die fehlende Planungssicherheit: "Wir haben kein Schriftstück mit der Zusage für Fördergelder in der Hand." Wichtig sei zudem, dass Bauern bei Änderungen auf dem Markt das Recht hätten, Nutzungsänderungen auf ihrem Land vorzunehmen.

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