Wahlpanne: Gibt's Einspruch?

TRABEN-TRARBACH. (sim) Noch steht nicht fest, ob die Stadtratswahl Traben-Trarbach wiederholt werden muss. Es hängt im Wesentlichen davon ab, ob eine Partei oder ein Wahlberechtigter Einspruch gegen die Wahl einlegt.

Der Fachbereich Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat sich gestern intensiv mit der Stadtratswahl Traben-Trarbach befasst. Stadtwahlleiter Alois Weber und die VG-Verwaltung hatten um Prüfung der Rechtmäßigkeit der Wahl gebeten, weil auf dem Wahlzettel ein Bewerber der FDP-Liste nicht abgedruckt war (der TV berichtete) .Gegenüber dem TV erläuterte Burkhard Born, Mitarbeiter der Kommunalaufsicht, den Sachverhalt. Demnach kann die Kommunalaufsicht nach einer durchgeführten Wahl zunächst nicht mehr einschreiten. Vorher kann die Kreisverwaltung dies von Amtswegen tun, um eine ungültige Wahl zu verhindern. Ist eine Wahl aber durchgeführt, wie im Fall Traben-Trarbach, muss zunächst die öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses abgewartet werden. Dies wird voraussichtlich Ende nächster Woche sein. Der Wahlausschuss für die Stadtratswahl wird am kommenden Dienstagabend das endgültige Ergebnis feststellen.Wer ist für den Fehler verantwortlich?

Laut Burkhard Born bestehen zwei Möglichkeiten, damit es zu einer Wahlwiederholung kommen kann: Die Kommunalaufsicht kann von Amtswegen tätig werden, wenn ein gravierender Mangel erkennbar ist, wenn zum Beispiel Parteien oder Personen erkennbar benachteiligt wurden. Dazu hat sie zweieinhalb Monate Zeit. Die Kommunalaufsicht muss auf jeden Fall dann tätig werden, wenn jemand formell Einspruch gegen die Wahl einlegt und dies begründet.Gute Gründe - auch mit Erfolgsaussichten - gegen die Wahl vorzugehen, hat sicherlich die FDP und hier ganz speziell Rainer Göbel. Er ist der Bewerber, dessen Namen auf der Liste vergessen wurde. Gegenüber dem TV sagte Göbel gestern, dass er noch keine Entscheidung diesbezüglich getroffen habe. Er wolle aber zunächst einmal wissen, wie es zu diesem Fehler kommen konnte und wer dafür verantwortlich sei. Göbel: "Bisher hat weder jemand von der Verbandsgemeindeverwaltung noch vom Wahlausschuss mit mir gesprochen." Ob er eine Entschuldigung erwarte? Göbel: "Das nicht, aber ich erwarte, dass man zumindest einmal auf mich zukommt." Göbel hat ab dem Zeitpunkt der offiziellen Bekanntgabe des Wahlergebnisses zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort