Waldis letzte Ruhestätte

BERNKASTEL-WITTLICH. Schmerzlich ist es meist, wenn das geliebte Haustier das Zeitliche segnet. Oft hilft es bei der Trauer, wenn man dem Hund, der Katze oder dem Kaninchen eine würdige Grabstätte bereiten kann.

Harry, das Zwergkaninchen ist nicht mehr zu retten. Seit Tagen schon geht es dem Tier schlecht, der Tierarzt muss Harry von seinem Leiden befreien. Groß ist die Trauer um das niedliche Haustier, das der ganzen Familie Freude gemacht hat. Doch bei allem Kummer drängen sich gleich auch praktische Fragen auf: Wohin mit den sterblichen Überresten? Bei Harry entscheidet man sich für ein Begräbnis im eigenen Garten. Doch ob das auch erlaubt ist? Grundsätzlich müssten Tiere nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz nach Rivenich zur weiteren "Verwertung" gebracht werden, erklärt Dr. Joachim Wiedner vom Veterinäramt Bernkastel-Wittlich. Doch gebe es Ausnahmen. "Kleine einzelne Tiere dürfen im Garten begraben werden", bestätigt er. Allerdings müsse man sich an bestimmte Vorgaben halten. Der Garten dürfe nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen und der Leichnam des verstorbenen Hausgenossen müsse von einer mindestens 50 Zentimeter dicken Erdschicht bedeckt werden. 99 Prozent der Haustiere werden im Garten begraben, schätzt Wiedner. Ähnlich ist auch die Einschätzung von Dieter Sühnel, Geschäftsführer der Tierkörperbeseitigungsanlage (TBA) in Rivenich. "Die merken wir gar nicht", sagt Sühnel angesichts der großen Mengen an Schlachtabfällen und Großtieren, die in Rivenich beziehungsweise in Sandersmühle verarbeitet werden. Er selbst empfiehlt auch, Haustiere im eigenen Garten zu beerdigen. Allerdings betont er, dass diese Möglichkeit eher auf dem Lande als in der Stadt gegeben sei.Tiere enden nicht als Seife

Wer keine Möglichkeit hat, sein Tier selbst zu beerdigen, kann es beim Tierarzt lassen oder selbst nach Rivenich bringen. Allerdings ist das auch mit Kosten verbunden. 50 Euro kostet es, wenn die Tierleiche an die TBA übergeben wird. Sühnel räumt aber auch gleich mit einem Vorurteil auf. "Keine Katze und kein Hund wird zu Seife verarbeitet", versichert er. Haustiere würden ebenso wie Versuchstiere zum Risikomaterial gezählt und gelten nicht als lebensmitteltauglich. "Die Haustiere werden verbrannt", beruhigt er die Besitzer der verstorbenen Lieblinge. Diese Möglichkeit, aber mit der Option, die Asche in einer Urne zurückzubekommen, bietet auch ein Krematorium aus Holland. "Das wurde aber noch nie in Anspruch genommen", so die Erfahrung in einer Wittlicher Tierarztpraxis, wo die Prospekte seit zwei Jahren ausliegen. Grund dafür seien vermutlich auch die Kosten, die bei weitem höher lägen als bei der TBA in Rivenich, vermutet auch Dieter Sühnel. Aber auch in der Tierarztpraxis hat man die Erfahrung gemacht, dass die Tierbesitzer ihre vierbeinigen Freunde lieber in ihrem näheren Umfeld bestatten wollen, manche tun das auch vor allem, um die Kosten für die TBA zu sparen. Anders als bei Kleintieren, zu denen neben Katzen, Hunden auch Vögel oder Hamster und Mäuse gehören, verhält es sich bei Großtieren. Wenn ein Pferd oder die Lieblingskuh stirbt, muss die TBA verständigt werden. Auch wenn die emotionale Bindung zu diesen Lebewesen ebenfalls häufig sehr groß ist, muss diese Vorschrift eingehalten werden. Sogar ein Ferkel, meist ja nicht größer als ein Hund, zählt zu den Nutztieren und darf deshalb nicht im eigenen Garten begraben werden. Eine Bestattung von Haustieren im Wald oder auf öffentlichen Flächen ist nicht gestattet. Auch wenn vor den Waldtieren der Tod nicht halt macht, gelten hier wieder andere Bestimmungen.Beileidsbekundung im Internet

"Wildtiere gehören zum Ökosystem", erklärt Gerd Womelsdorf, Leiter des Forstamtes Morbach. Wenn ein Jäger ein totes Tier findet, kann er das Tier mitnehmen und prüfen lassen, ob das Fleisch noch verwertbar ist. Ist es das nicht, kann er es entweder zur TBA bringen oder im Revier entsorgen. Vor allem bei kleinem Wild sei das kein Problem, so Womelsdorf. Keiner sei aber verpflichtet ein verendetes Tier mitzunehmen. Anders verhalte es sich, wenn ein Jäger ein Tier geschossen habe. "Das ist auch Sache der Moral und des Tierschutzes", erklärt Womelsdorf. Doch wenn es sich bei dem Tier nicht um ein Wildkaninchen, sondern wie bei Harry um ein Zwergkaninchen handelt und man dennoch mangels Garten keine Möglichkeit hat eine Grabstelle zu errichten, dann bleibt noch die Möglichkeit des virtuellen Tierfriedhofs. Im Internet gibt es unter dem Stichwort "Tierfriedhof" verschiedene Anbieter. Gegen eine kleine Gebühr kann man ein Bild des Lieblings, Geburts- und Sterbedatum und einen Spruch eingeben und kann fortan beim Betrachten der Seite eine Träne über den Tod des Hausgenossen vergießen.

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