Was tun, wenn der Baum stürzt?

Lieser · Eine Garage und ein Schuppen sind in Lieser beschädigt worden, weil ein Baum umgestürzt ist. Auf Privatgrundstücken haftet dabei in der Regel der Eigentümer. Die Gemeinden hingegen sind für den öffentlichen Bereich zuständig. Derzeit erstellen die Ortsgemeinden ein spezielles Baumkataster, um gefährdete Bäume zu ermitteln.

 Ein Mitarbeiter einer Spezialfirma beseitigt die Äste, die auf die Dächer einer Garage und eines Schuppens gefallen sind. TV-Foto: Klaus Kimmling

Ein Mitarbeiter einer Spezialfirma beseitigt die Äste, die auf die Dächer einer Garage und eines Schuppens gefallen sind. TV-Foto: Klaus Kimmling

Lieser. "Es war ein Schreck in der Morgenstunde. Das Geräusch werde ich nie vergessen", erzählt eine Anwohnerin in Lieser, als sie davon berichtet, wie ein schwerer Ast eines über 100 Jahre alten Baumes in der Nachbarschaft abbrach und auf eine Garage und einen Schuppen stürzte. In diesem Fall lief alles glimpflich ab - die Äste wurden von einer Spezialfirma abgesägt und abtransportiert. Da der Baum zum Teil auch in den öffentlichen Raum ragte, kontrollierten Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung die Arbeiten. Josef Schmitz vom Ordnungsamt in Bernkastel-Kues erläutert: "Der Eigentümer ist informiert und hat auch sofort reagiert. Was vom Baum noch übrig ist, kann nun nicht mehr umstürzen. Das haben wir auch kontrolliert und es besteht keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit." Schmitz erinnerte an den Fall in Trier, wo eine Frau durch einen umstürzenden Baum getötet wurde: "Das ist ein sensibles Thema und deshalb wird sehr genau geprüft." Auch die Arbeiten an einem Baumkataster seien derzeit in vollem Gange. In einem solchen Kataster sollen Bäume, die im öffentlichen Raum sind, erfasst und auf ihren Gesundheitszustand geprüft werden. Rainer Blasius von der Verwaltung ergänzt: "Inzwischen haben schon mehrere Gemeinden, darunter zum Beispiel Lieser, Zeltingen und Piesport ein Kataster angelegt. Andere Gemeinden sind gerade dabei." Dabei bündle die Verwaltung die Arbeiten, um günstigere Angebote einzuholen. Im öffentlichen Raum haftet grundsätzlich die Gemeinde, die auch die Pflicht hat, für Sicherheit zu sorgen. Unter Nachbarn hingegen regelt das Nachbarrechtsgesetz, wer wofür haftet. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. hpl
Extra

Rund 60 Paragrafen umfasst das 1970 veröffentlichte und mehrfach geänderte Nachbarrecht in Rheinland-Pfalz. Dort sind zum Beispiel die Grenzabstände für Pflanzen auf den Meter genau für unterschiedliche Pflanzenarten geregelt. Die Haftung für umstürzende Bäume hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil erklärt. Derjenige, der die Verfügungsgewalt über ein Grundstück ausübt (das kann auch ein Mieter sein), ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von den auf dem Grundstück befindlichen Bäumen keine Gefahr für andere ausgeht. Es handelt sich um das "Pappelurteil" vom 21. März 2003. hpl

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