Wasserschutzgebiet im Gladbachtal wächst

Seit den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts wird bereits Trinkwasser aus drei Quellen bei Gladbach ins Leitungsnetz eingespeist. Ein auf 72,5 Hektar angewachsenes Schutzgebiet soll die Qualität des Wassers in Zukunft schützen.

Gladbach. 50 Tage muss die Entfernung vom äußeren Rand der Wasserschutzzone 2 zu einem Trinkwasserbrunnen mindestens betragen. Was sich nach dem Verwechseln von Maßeinheiten anhört, ist einer der Grundsätze des Wasserrechts. Und bedeutet, dass rund um drei Quellen im Gladbachtal zwischen Greverath und Heidweiler in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land ein 72,5 Hektar großes Wasserschutzgebiet ausgewiesen worden ist. Warum der 50-Tage-Wert? Diese Zeitspanne soll sicherstellen, dass das Erdreich in dieser Zeit bakterielle Verunreinigungen aus dem Wasser filtert. Da Wasser in verschiednen Untergründen verschieden schnell fließt, dehnen sich die 50-Tage-Zonen je nach Brunnen unterschiedlich weit aus. Die neue Schutzzone um die Quellen im Gladbachtal umfasst rund 60 Prozent Wald, 30 Prozent Wiesen und zehn Prozent Äcker, schätzt Joachim Gerke, Leiter der Trierer Regionalstelle für Wasser, Abfall und Bodenwirtschaft (Rewab). Seine Behörde ist Teil der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz, die wiederum die Ausweisung des Wasserschutzgebiets veranlasst hat. Das von 1966 bis 1996 geltende Wasserschutzgebiet 2 war nur 8,5 Hektar groß. Im Zuge des deshalb notwendigen neuen Genehmigungsverfahrens sei die Schutzzone ausgeweitet worden, sagt Joachim Gerke. Bis zu 150 000 Kubikmeter Wasser darf der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel mit Sitz in Wittlich maximal pro Jahr dort fördern. Der Zweckverband versorgt Städte und Gemeinden in den Kreisen Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell und Bitburg-Prüm. Er gewinnt sein Wasser aus 53 Brunnen oder Quellen. Es handelt sich ausschließlich um Grundwasser. Die maximal mögliche Wassermenge in den Gladbachtal-Brunnen wird laut Gerke jedoch nicht ins Leitungsnetz eingespeist. Es seien wohl eher rund 100 000 Kubikmeter jährlich. Damit ließe sich der Wasserbedarf von rund 3000 Menschen decken, schätzt der Leiter der Rewab. Mit der Ausweisung der Wasserschutzzone einhergehend sind meist auch Einschränkungen für die Landnutzung. Das umfasst beispielsweise das Verbot von Viehunterständen, Monokulturen oder Fahrsilos. Und auch das unsachgemäße Ausbringen von Dünger, Mist und Gülle. Auch dürfen Fahrzeuge mit wassergefährdenden Stoffen nicht die engere Schutzzone um die drei Quellen durchqueren.

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