Wegen Drogenbesitzes muss ein Vergewaltiger jetzt endgültig in Haft

Richter Wilfried Johann hatte den 24-jährigen Angeklagten gewarnt. Beim kleinsten Vergehen müsse er eine Haftstrafe antreten, betonte Johann im April 2007, als das Amtsgericht Cochem den gelernten Schreiner wegen Vergewaltigung seiner damaligen Ehefrau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilte.

Cochem. (pl) Die deutlichen Worte haben nichts genützt. Jetzt stand der Cochemer wieder vor dem Amtsgericht, und Richter Johann machte seine Ankündigung aus dem Vorjahr wahr. Der 24-Jährige muss für zwei Jahre und zwei Monate ohne Bewährung ins Gefängnis, weil er seine von ihm mittlerweile geschiedene Ehefrau im August 2007 zweimal an einem Joint ziehen ließ. Die Verteidigerin plädierte dafür, das Verfahren einzustellen, da der Angeklagte geständig sei, es sich nur um einen geringfügigen Straftatbestand handele und die Ex-Frau freiwillig den Joint mitgeraucht habe. Richter Johann jedoch wollte das unerlaubte Überlassen von Betäubungsmitteln nicht bagatellisieren und folgte dem Antrag der Staatsanwältin - auch, weil der Angeklagte zur Tatzeit auf Bewährung war.Zusätzlich wurde der Mann für den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln, den er ebenfalls zugab, zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Bei ihm wurde eine "nicht unerhebliche Menge" Amphetamine und Marihuana sichergestellt, begründete Johann das Urteil. Den Einwand der Verteidigerin, die Drogen seien noch originalverpackt, noch nicht im Umlauf und daher keine Gefahr für die Volksgesundheit gewesen, ließ der Vorsitzende Richter nicht gelten. Denn bei dem Mann wurde eine von der Schwiegermutter ausgeliehene Waage gefunden. Das spricht Johann zufolge dafür, dass er die Betäubungsmittel portionieren und verkaufen wollte, auch wenn es ihm nicht hinreichend nachgewiesen werden kann. Die von der Verteidigung beantragte Geldstrafe lehnte Johann für den "Bewährungsversager", wie er den Angeklagten nannte, ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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